28.12.2017 | 21:15:00 | ID: 24967 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

247 Millionen Euro für Leistungen der Landwirte in Sachsen

Dresden (agrar-PR) - Agrarbetriebe erhalten EU-Direktzahlungen noch vor dem Jahreswechsel

Sachsens Landwirte erhalten in der Woche vor dem Jahreswechsel ihre sogenannten EU-Direktzahlungen. „Das Jahr 2017 war für die sächsischen Landwirte durchwachsen. Die Preise für Milchprodukte, Getreide, Obst und Fleisch entwickelten sich zwar erfreulich. Allerdings beeinflussten Wetterkapriolen in einigen Regionen die Erträge der Betriebe. Ich freue mich daher, dass wir es erneut geschafft haben, den etwa 7 300 Landwirten in Sachsen bis zum Jahreswechsel die landwirtschaftlichen EU-Direktzahlungen von rund 247 Millionen Euro vorfristig überweisen zu können, um damit ihre Liquidität zu sichern und ihnen Planungssicherheit zu gewährleisten“, sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.

„Die sächsischen Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Ernährung. Wir Verbraucher erwarten von unseren Nahrungsmitteln, dass sie nicht nur qualitativ hochwertig sind, sondern auch umweltfreundlich und tierartgerecht erzeugt werden. Darüber hinaus müssen sie bezahlbar bleiben und sich am Markt behaupten können. Diese Maßgaben unter den strengen europäischen und nationalen Standards zu gewährleisten, fordert unseren Landwirten einiges ab. Bauernregeln aus Großvaters Zeiten helfen da nur selten weiter. Vielmehr muss jeder Schritt genau geplant und dokumentiert werden, damit nicht nur wir Verbraucher zu unserem Recht kommen, sondern auch die Natur ihren Raum behält. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Direktzahlungen auch in Zukunft für unsere Landwirte erhalten bleiben“, so der Minister.

Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen tragen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellen den Schwerpunkt der EU-Agrarförderung (1. Säule) dar. Sie werden flächenbezogen gewährt und sind grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt. Die Direktzahlungen gliedern sich in die fünf Teilbereiche Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung. Um die Prämien zu erhalten, müssen zahlreiche Auflagen aus den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherschutz und Tierschutz eingehalten werden und es müssen mindestens fünf Prozent der Flächen im Umweltinteresse genutzt werden. Dies erfolgt unter anderem durch das Anlegen von Blühstreifen, den Erhalt und der Pflege von Feldhecken oder der Aussaat von Zwischenfrüchten. „Wer sich aufmerksam durch unsere sächsische Heimat bewegt, wird das ganze Jahr über zahlreiche dieser Beiträge zur Vielfalt unserer Kulturlandschaft sehen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Einklang von Mensch und Natur geleistet“, so der Minister abschließend. (smul)

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