06.03.2015 | 14:00:00 | ID: 19859 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Auf dem Land profitieren 80 Prozent der Menschen von ELER-Förderung bis 2020

Schwerin (agrar-PR) - Nach der Genehmigung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) 2014 bis 2020 in MV durch die Europäische Kommission gab der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, gestern in Ludwigslust den offiziellen Startschuss für die neue Förderperiode. Vor mehr als 140 Vertretern von Kommunen, Wirtschafts- und Umweltverbänden betonte er: „Insgesamt stehen uns für diesen siebenjährigen Zeitraum ca. 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung, davon kommen 936 Mio. Euro aus dem europäischen Entwicklungsfonds für den ländlichen Raum (ELER). Das Ziel in der neuen Förderperiode ist, den ländlichen Raum sozial, ökologisch und ökonomisch zukunftsfähig zu gestalten. Die nachhaltige Lebensfähigkeit dieser Regionen wird maßgeblich von der Attraktivität des ländlichen Raums als Ort zum Arbeiten und Leben- und Erholen abhängen.“

Die EU-Kommission, auf der Veranstaltung vertreten durch Dr. Peter Kaltenegger von der Generaldirektion ‚Landwirtschaft und ländliche Räume‘, hatte vorab das Programm für MV gelobt, da mit der Förderung der sozialen Teilhabe, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten mindestens 80 % der ländlichen Bevölkerung erreicht werden. Dabei stellen der demografische Wandel, das erhöhte Armutsrisiko, die Umwelt- und Klimaprobleme für Mecklenburg-Vorpommern enorme Herausforderungen dar. „Daher müssen wir das neue EPLR als Chance begreifen, um uns optimal den zukünftigen Herausforderungen des ländlichen Raums stellen und das volle Potential Mecklenburg-Vorpommern abrufen zu können. Das gelingt aber nur mit engagierten Menschen vor Ort“, betonte Dr. Backhaus.

Es fließen 384 Mio. € Mittel in die ländliche Infrastruktur. Dies ist trotz des Rückganges im Gesamtbudget von ca. 140 Mio. Euro ein Plus von 16 Mio. Euro. „Die Dörfer bzw. Gemeinden können nur funktionieren, wenn auch tatsächlich die materielle und die immaterielle Infrastruktur vorhanden sind. Wir brauchen baulich intakte Orte, die das Fundament für eine intakte soziale Infrastruktur auch vorhalten können“, führte der Minister aus. So wurde für die Förderperiode bis 2020 der Förderansatz für die Erweiterung des bedarfsgerechten Basisdienstleistungsangebots in den ländlichen und kleinstädtisch geprägten Gemeinden deutlich ausgebaut.

Dazu zählen der Erhalt ortsbildprägender Gebäuden, sei es für den Dorfladen, als Dorfgemeinschaftshaus, als Behandlungsraum für Ärzte, die einmal in der Woche dort Sprechstunde halten können, oder als Salon für den zwischen den Orten pendelnden Friseur. Auch die Verbesserung des ländlichen Wegenetzes hat direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität in den ländlichen Gemeinden ebenso wie der Erhalt von Sportstätten. Durch die Unterstützung der Sanierung von Schulen, Kindertagesstätten oder Dorfgemeinschaftshäusern werden sozialen Gesichtspunkten Rechnung getragen.

Außerdem werden mit rund 357 Mio. € der Natur- und Klimaschutz weiter gestärkt. Hier beträgt der Zuwachs 7 Mio. Euro zur vergangenen Förderperiode. In diesem Bereich können Landwirtschaftsbetriebe für Leistungen für die Umwelt, den so genannten Agrarumweltmaßnahmen, sich zusätzliche Förder- bzw. Steuergelder erarbeiten. Dazu zählt die Förderung des ökologischen Landbaus, bei dem Hektarprämien erhöht werden, um auf diesem Weg diese Wirtschaftsweise zu stärken. Auch können Projekte mit einem Mehrwert für die Umwelt und die Artenvielfalt, wie Bienenweiden oder Blühstreifen, gefördert werden.

Aber auch weitere Naturschutzmaßnahmen fallen hier rein. Dazu zählen Hochwasserschutz, Moorschutz, Forstmaßnahmen. „Von all diesen Maßnahmen werden in aller erster Linie die Unternehmen vor Ort profitieren. Denn es sind die Handwerksbetriebe vor Ort, vom Bauunternehmen über Elektriker, Installateur und Dachdecker bis zum Tief- und Gartenbauer, die die Vorhaben umsetzen.

Daher sollte man die positiven Wirkungen des Programms auch umfassend bis zum Ende betrachten. Das ist klassische Wirtschaftsförderung beziehungsweise Infrastrukturpolitik in der Fläche“, hob der Minister hervor. Darüber hinaus werden die Betriebe im ländlichen Raum durch eine investive Unternehmensförderung mit einer Fördersumme von 128 Mio. € unterstützt. Mit diesem Geld können Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmen der Ernährungswirtschaft oder auch weiterverarbeitende Unternehmen wie der Fleischer vor Ort gefördert werden. (PD)
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.