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Bärenkrone-Wodka mit hohem Methanolgehalt auch in Hessen verkauft

Eine Lieferung von „Excellent Vodka V 24 Original" mit hohem Methanolgehalt ist auch in Hessen verkauft worden.
Wiesbaden (agrar-PR) - Das haben aktuelle Recherchen der Überwachungsbehörden ergeben. Demnach wurden circa 300 Flaschen im August nach Hessen verkauft. Der noch vorhandene Restbestand konnte nach dem Hinweis eines Getränkehändlers von den Behörden im Schwalm-Eder-Kreis sichergestellt werden. Das Umweltministerium rät Verbrauchern, die den Wodka bereits gekauft haben, dringend von einem Verzehr – auch in Mixgetränken – ab.

Am Freitag hatte das das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vor dem Verzehr von Wodka der Marke „Excellent Vodka V 24 Original" der Firma Bärenkrone GmbH & Co. KG aus 37327 Leinefelde/Worbis (http://www.thueringen.de/de/tllv/aktuell/) gewarnt. Inzwischen bestätigte sich in Laboruntersuchungen der Verdacht, dass Wodka dieser Firma einen deutlich erhöhten Methanol-Gehalt aufweist. Die Verzehrswarnung wurde deshalb auf die Produkte „Vodka AntiVirus" und „Premium Vodka Cosmos" ausgeweitet. Ein Vertrieb soll u.a. an Getränkehändler, Diskotheken, Tankstellen, Sonderpostenmärkte und Billigläden erfolgt sein.

Methanol ist stark gesundheitsschädlich und darf in Getränken nicht enthalten sein. Methanolvergiftungen sind hoch gefährlich, eine harmlose Dosis gibt es nach Aussagen von Medizinern nicht. Alkohol mit Methanol kann zur Erblindung führen oder sogar tödlich wirken. Die ersten Symptome zeigen sich wie ein gewöhnlicher Rausch: Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen treten auf. Schon nach kurzer Zeit können schwere Symptome einsetzen. Ob jemand betrunken ist oder möglicherweise eine Methanolvergiftung vorliegt, kann nur ein Arzt anhand einer Blutuntersuchung feststellen. Im Verdachtsfall sollten Betroffene sofort in ein Krankenhaus gebracht werden.

Weitere Details zur Kennzeichnung und Aussehen der Produkte sind unter www.lebensmittelwarnungen.de abrufbar. (PD) (Ende / agrar-presseportal.de)
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Herr Thorsten Neels
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