07.12.2017 | 19:20:00 | ID: 24884 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ernteausfälle durch Frostschäden: Obstbauern dürfen auf finanzielle Unterstützung hoffen

Düsseldorf (agrar-PR) - Schulze Föcking: "Um Existenzbedrohungen abzuwenden, werden wir betroffenen Betrieben helfen."
Obstbauern aus Nordrhein-Westfalen, die in diesem Frühjahr von existenzbedrohenden Ernteeinbußen infolge von Wetterextremen betroffen waren, dürfen auf finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung hoffen.

Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking hat den betroffenen Betrieben Hilfe in Aussicht gestellt: "Dort wo Existenzen bedroht sind, werden wir den durch die Ernteausfälle betroffenen Betrieben einen Teil des entstandenen Schadens ersetzen. Zwar ist Risikoabsicherung in erster Linie Aufgabe der Betriebe. Da Frostschäden an Obst jedoch nicht versicherbar sind und eine Risikovorsorge nur begrenzt möglich ist, müssen wir den Obstbauern in dieser Ausnahmesituation helfen", sagte die Ministerin in ihrer Rede beim Verbandstag des Provinzialverbandes in Köln.

Die Details der finanziellen Unterstützung, zur Antragstellung und zur Abwicklung sind noch abzustimmen. Das förmliche Verfahren soll Anfang 2018 starten. Entsprechend der Eckpunkte des Ministeriums sollen Schäden nur dann in Teilen ausgeglichen werden, wenn der Schadensbetrag mindestens 30 Prozent des Umsatzes des Gesamtbetriebes beträgt. Zudem soll maximal die Hälfte der Ernteausfälle eines Betriebes bis zu einer Höhe von maximal 150.000 Euro ausgeglichen werden. Die Abwicklung der Hilfen soll über die Landwirtschaftskammer laufen. Das Ausmaß der Schäden in Nordrhein-Westfalen wird auf 10 bis 15 Millionen Euro geschätzt. Betroffen sind insbesondere Regionen im Süden des Landes.

"Keine Branche ist so wetterabhängig und so vom Klimawandel betroffen wie die Landwirtschaft. Mögliche Folgen sind Ernteeinbußen oder die Einwanderung neuer Schaderreger. Hinzu kommen Wetterkapriolen und die Zunahme extremer Ereignisse. Wir hatten dieses Jahr den wärmsten März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, einen eiskalten April und einen feuchten Sommer", sagte Schulze Föcking. In der Folge lag der Ertrag der Apfelernte in Deutschland in diesem Jahr um etwa die Hälfte unter der Ernte eines durchschnittlichen Jahres.

Das NRW-Landwirtschaftsministerium hatte den Bund gebeten, den Frostschaden als außergewöhnliches Naturereignis nationalen Ausmaßes anzuerkennen und sich an Hilfen der Länder zu beteiligen. Dies hatte der Bund abgelehnt.

"Die Frage, ob vor dem Hintergrund des Klimawandels und zu erwartender Extremereignisse, mehr Unterstützung für die betriebliche Risikovorsorge benötigt wird, muss auch in der Debatte um die Zukunft der EU-Agrarpolitik thematisiert werden", sagte Schulze Föcking.

Apfelblüte immer früher

Über den Zeitraum 1951-2015 begann die Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen im Mittel am 120. Tag des Jahres (30. April). Eine Trendanalyse zeigt, dass sich die Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen von 1951 bis 2015 um fast 14 Tage verfrüht hat. Dies entspricht etwa zwei Tagen pro Jahrzehnt. 2014 war das erste Jahr der Messreihe, in dem die Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen bereits vor dem 10. April (100. Tag im Jahr) begann. Durch die im Mittel frühere Apfelblüte steigt die Gefahr einer Schädigung durch Spätfröste. (umwelt-nrw)
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