10.02.2017 | 17:15:00 | ID: 23662 | Ressort: Umwelt | Tier

Geflügelpest-Virus weiter in Schleswig-Holstein aktiv

Kiel (agrar-PR) -

Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein aktiv. So wurde es in den vergangenen Tagen bei vier Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen.

Wie das Landwirtschaftsministerium heute (10. Februar 2017) mitteilte, wurde jüngst der hochpathogene Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 bei zwei Schwänen und einer Möwe aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg festgestellt. Die Tiere wurden an verschiedenen Orten im Kreis verendet aufgefunden. Die Fälle wurden durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza – bestätigt.

Bei einem Mäusebussard aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg konnte zudem das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen werden, jedoch kein N8. Untersuchungen zur weiteren N-Subtypisierung wurden am FLI eingeleitet. Damit sind seit Jahresanfang in 13 Fällen Geflügelpesterreger bei Wildvögeln festgestellt worden. Weiterhin werden landesweit tote Wildvögel gefunden, Untersuchungen im Landeslabor und am FLI laufen.

Bundesweit wurden seit Ausbruch der Tierseuche im November 2016 insgesamt 723 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 66 Geflügelpest-Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen, Zoos und Tierparks) gemeldet. Geflügelpestnachweise erfolgten in Deutschlandweit bislang bei 46 Wildvogelarten. Außerdem gibt es auch europaweit Ausbrüche der Geflügelpest in reiner Reihe von Hausgeflügelbeständen und in der Wildvogelpopulation.

Angesichts dieser Lage gelten derzeit die Schutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein fort. Um das Risiko einer Virus-Übertragung zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verringern, soll durch die landesweite Stallpflicht für Hausgeflügel der direkte oder indirekte Kontakt so weit wie möglich minimiert werden. Weiterhin sind zudem strenge Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich, damit der Erreger nicht über weitere indirekte Eintragswege – etwa kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Personenkontakte) - Tiere infiziert. Außerdem gelten in den Restriktionsgebieten, die nach Geflügelpestnachweisen eingerichtet werden, Verbringungsverbote unter anderem für Geflügel und Geflügelprodukte. Damit soll das Risiko einer Verschleppung der Seuche über Tiertransporte minimiert werden. Die Lage wird laufend überprüft, um zu entscheiden, ob die Schutzmaßnahmen weiter erforderlich sind.

Hinweis

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

Die Risikoeinschätzung des FLI und die Karte mit der Verbreitung der Geflügelpest finden Sie unter diesen Links:

https://www.fli.de/fileadmin/FLI/Images/Tierseuchengeschehen/H5N8/2017/Map_D_AI_HPAI_2017-01-25_11-30.jpg

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/ (melur-sh)
Pressekontakt
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Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
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