Von den 3243 in Bayern zugelassenen Betrieben entfallen auf den
Regierungsbezirk Oberbayern 770 Betriebe, auf Niederbayern 362, auf die
Oberpfalz 513, auf Oberfranken 341, auf Mittelfranken 436, auf
Unterfranken 284 und auf Schwaben 537 Betriebe.
Seit 1. Januar 2010 benötigen zahlreiche Lebensmittelbetriebe für
die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Zulassung nach dem EU-Hygienerecht.
Das neue EU-Hygienerecht ist seit Anfang 2006 in Kraft. Es sieht für
bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich das Erfordernis einer
Zulassung vor. Diese wird durch die jeweils zuständige Regierung
erteilt. Für Betriebe, die bereits vor 2006 tätig waren, war für die
Zulassung eine Übergangsfrist bis Ende 2009 vorgesehen. Alle
bayerischen Betriebe, die nach der EU-Hygiene-Verordnung zugelassen
worden sind, erhalten ein Siegel mit Urkunde. Die Auszeichnung hilft,
das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die heimischen Betriebe zu
stärken. (Ende / agrar-presseportal.de)