18.11.2016 | 20:05:00 | ID: 23247 | Ressort: Energie | Verbrauch & Versorgung

Grenzpreis für Strom 2015: – 4,4 % zum Vorjahr

Wiesbaden (agrar-PR) - Durchschnittserlös bei Abgabe an Haushalte + 0,5 % zum Vorjahr
Der Grenzpreis für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2015 bei 12,69 Cent je Kilowattstunde. Wie das Destatis weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 4,4 % gegenüber dem Jahr 2014 gesunken – damals hatte er 13,27 Cent je Kilowattstunde betragen. 

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunter­nehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertrags­kunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energie­versorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen. 

Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2015 auf 16,21 Cent je Kilowattstunde, das war ein Minus von 2,1 % gegenüber 2014. Bei der Abgabe an Haushaltskunden nahmen die Versorgungsunternehmen 2015 im Durchschnitt 23,99 Cent je Kilowattstunde ein, das waren 0,5 % mehr als 2014.

Detaillierte Informationen, aktuelle Ergebnisse und lange Zeitreihen zur Erhebung über Stromabsatz und Erlöse können in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabelle Stromabsatz und Erlöse (43331-0001) abgerufen werden. Die endgültigen Ergebnisse für das laufende Berichtsjahr stehen dort spätestens am 31. Januar 2017 zum Download zur Verfügung. (destatis)

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