28.10.2016 | 00:00:00 | ID: 23130 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Griese: Bioenergie hat trotz EEG 2017 eine Zukunftsperspektive - Expertengruppe für Zukunftsmodell eingesetzt

Mainz (agrar-PR) - Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bietet den Betreibern von Biogasanlagen bei aller Kritik eine Zukunftsperspektive“, das machte Energiestaatssekretär Thomas Griese heute in Reinsfeld vor Vertretern aus Politik, Naturschutz, Landwirtschaft und betroffenen Anlagenbetreibern deutlich. „Wie sieht die Biogasanlage 2020+ aus?“, lautete die Frage der Veranstaltung. „Sie muss ökonomisch wie auch ökologisch nachhaltig betrieben werden und ihre Leistung muss flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden“, ist der Staatssekretär überzeugt. „Wir haben eine Expertengruppe gegründet, die Beispielanlagen beleuchtet und Zukunftsmodelle erarbeitet, um die Biogas-Anlagenbetreiber im Land ganz konkret zu unterstützen“, erläuterte Griese und versprach, dass sich Rheinland-Pfalz auch auf Bundesebene weiter für die Belange der Bioenergie-Branche einsetzen werde. Die Anlagen könnten durch den Verkauf von Wärme und Regelenergie ins öffentliche Netz zusätzlich Einnahmen erzielen und sich insbesondere der Verwertung von Rest- und Abfallstoffen zuwenden.

Als Positivbeispiele nannte Griese den Energiepark der Stadtwerke Pirmasens sowie die energieneutralen Kläranlagen in Kaiserslautern und Trier. Die mögliche Vernetzung von Biogasanlagen mit Wind- und Solaranlagen in der Region Trier im „Regionalen Verbundsystem Westeifel“ zeige den Weg auf zu einer energieautarken Region.

„Der Stellenwert von Biomasseanlagen für die Energiewende kann nicht überschätzt werden“, betonte Griese. Biogas könne problemlos gespeichert und bei Bedarf schnell zur Verfügung gestellt werden. „Wir brauchen einen dezentralen Ausbau, bei dem Energie in zeitlicher und räumlicher Nähe zu den Verbrauchern erzeugt wird. Dies leisten Biogasanlagen und das entlastet auch die Netze.“ Zudem verringert die Bioenergie milliardenteure „Kapazitätsreserven“ in Form alter Kohlekraftwerke.

Der Staatssekretär lobte die gute Zusammenarbeit der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bayern während der EEG-Novelle. Gemeinsam war es möglich, wichtige Verbesserungen für die Bioenergie am EEG-Entwurf der Bundesregierung zu erwirken, erklärte er. Die Kernforderungen des Antrags waren verbindliche Regelungen für Biomasse, ein ausreichender Zubaukorridor für Biomasse und eine faire Vergütung für alle effizienten Biomasseanlagen. „Das Ausschreibungsmodell des EEG 2017 für Biomasse ist nicht das Optimum. Dennoch konnten wir erreichen, dass der Vergütungssatz angehoben wurde und bestehende effiziente Biogasanlagen auch nach dem 20 jährigen EEG-Vergütungszeitraum weitergefördert werden können“, so Griese.

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde ursprünglich verabschiedet, um den Ausbau der Erneuerbaren zu fördern und zu unterstützen. Das neue EEG 2017 tut jedoch das Gegenteil, indem es den Ausbau mit Ausbaukorridoren begrenzt“, betonte der Energiestaatssekretär. Das EEG 2017 sei damit nicht dazu geeignet, das 1,5-Grad-Ziel der Klimaschutzkonferenz zu erreichen.

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