02.02.2015 | 15:30:00 | ID: 19611 | Ressort: Umwelt | Tier

Grün-Rot ermöglicht Fallenjagd auf Fuchswelpen in Baden-Württemberg - Petition gegen Hobbyjagd

Gau-Algesheim (agrar-PR) - Wildtierschutz Deutschland kritisiert den nun vorgelegten Entwurf zur Durchführungsverordnung zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg.
Wildtierschutz Deutschland kritisiert den nun vorgelegten Entwurf zur Durchführungsverordnung zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg.

Die Verordnung soll am 1. April des Jahres in Kraft treten. Nach dem Willen der grün-roten Landesregierung können Jäger Fuchswelpen künftig ohne weiteres bereits am Bau mit der Falle fangen und töten. Wildtierschutz Deutschland moniert des Weiteren, dass auch die neue Jagd- und Schonzeitenregelung nicht dem Stand der aktuellen Wildtierforschung entspreche.

Die Jungtiere werden mittels Drahtgitterfalle am Ausgang des Fuchsbaus gefangen, wenn die Elterntiere auf Nahrungssuche sind. Wenn die arglosen Welpen sich zum Spiel ins Freie begeben, versperrt ihnen die Klapptür der Falle den Weg zurück in den Bau. So müssen sie oft stundenlang ausharren, bis der Jäger sie erschlägt oder in der Falle erschießt. Bisher war für den Einsatz derartiger Fallen eine Sondergenehmigung erforderlich; diese soll künftig wegfallen.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien sowie Erfahrungen aus jagdfreien Gebieten zeigen schon seit geraumer Zeit, dass die Fuchsjagd überflüssig ist. Fuchsbestände regeln sich aufgrund sozialer Mechanismen und durch das verfügbare Nahrungsangebot selbständig. Die Fuchsjagd ist alles andere als nachhaltig – Bestandverluste werden durch höhere Geburtenraten schnell wieder wettgemacht. „Fuchsjagd ist reine Spaßjagd, es gibt weder ökologische noch seuchenrelevante Gründe, den Rotkitteln nachzustellen“, erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.

Ebenso unverständlich wie die pauschale Legalisierung der Fallenjagd ist die nur marginale Anpassung der Jagdzeiten: Während Wildschweine nun nahezu ganzjährig bejagt werden dürfen – zuvor galt dies lediglich für Frischlinge -, gibt es bei den meisten anderen Tierarten nur geringfügige Verkürzungen der Jagdzeiten. Die Verordnung ermöglicht selbst den Abschuss von Hockerschwänen und selten gewordenen Waldschnepfen. Die ursprünglich verkündete Absicht, Wildtieren eine angemessene Ruhephase vor menschlichen Nachstellungen zu verschaffen, verkommt damit zur Farce.

„Es ist erschreckend, wie massiv die baden-württembergische Landesregierung bislang einseitig den Abschussinteressen der Jäger gefolgt ist und dabei wissenschaftliche Erkenntnisse ebenso wie Belange des Tier- und Naturschutzes weitestgehend ignoriert hat“ bemerkt Kauertz weiter. „Wir fordern Grün-Rot nachdrücklich auf, jetzt wenigstens die gröbsten Auswüchse dieser einseitigen Politik zu korrigieren.“ (Wildtierschutz Deutschland)
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