20.01.2016 | 20:40:00 | ID: 21758 | Ressort: Energie | Energiepolitik

Höfken stellt klar: „Windkraft-Ermäßigungen der Kommunen über 20 Jahre zulässig - Schadensvorwürfe an Kreise absurd“

Mainz (agrar-PR) - Naturschutz / Ersatzzahlungen

„Die Angriffe des Landesrechnungshofes treffen die Landkreise wie den Eifelkreis oder Trier-Saarburg. Die Landkreise haben jedoch nach geltendem Recht gehandelt. Dies ließ die uneinheitliche Praxis bei der Windkraft-Ermäßigung zu. Dagegen hat die rot-grüne  Landesregierung diesen Flickenteppich an Regelungen beendet und wettbewerbsrechtliche Einheit geschaffen“, stellte Höfken klar.

„Völlig Absurd ist es, dass der Landesrechnungshof nach wie vor so tut, als ob es sich dabei um entgangene Einnahmen des Landes handele“, kritisierte Höfken. Die Behauptung „das Geld liege auf der Straße“ sei irreführend und falsch. „Die Ersatzzahlungen sind zu 100 Prozent in Maßnahmen vor Ort gebunden und keine Einnahmen, die Landeshaushalt oder -Politik in irgendeiner Form zur Verfügung stehen“, so die Ministerin. Ob die Ersatzzahlung dabei über das Land, den Kreis oder direkt durch Maßnahmen des Bauherren bei der Natur ankommt, sei lediglich eine formale Frage.

Abwegig sei es auch, ausgerechnet das grüne Ministerium dafür anzugreifen, dass es die Windkraftermäßigung abgeschafft hat. Eingeführt wurden die Ermäßigungsmöglichkeiten bei Ersatzzahlungen schon 1990 durch den damaligen CDU-Umweltminister Alfred Beth. 1992 wurden sie dann auf umweltfreundliche Baumaßnahmen ausgeweitet. „Es ist schon bemerkenswert, dass weder der Rechnungshof noch die CDU dies bislang je kritisiert haben“, so Höfken. „Wir haben uns dagegen seit 2011 auf allen Ebenen für einheitliche rechtliche Vorgaben einsetzt“, so Höfken. So habe die Landesregierung den Kommunen nahegelegt, die Ersatzzahlungen ohne Ermäßigung zu erheben. Die vom Rechnungshof angeführten Dokumente seit 2011 betätigten das ja gerade, führte Höfken an. Die Bundesregierung selbst habe festgestellt, dass auch nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz 2010 die Uneinheitlichkeit der Regelung weiter besteht und einen entsprechenden Entwurf der Bundeskompensationsverordnung vorgelegt. „Wir haben uns auch auf Bundesebene seit 2012 für eine einheitliche Regelung in der Bundeskompensationsverordnung stark gemacht“ so Höfken. Die Bundesregierung habe diese Verordnung nicht abgeschlossen und die unbefriedigende Situation herbeigeführt. „Wir dagegen sind aktiv geworden und haben schließlich mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz 2015 die Ermäßigungen zumindest für Rheinland-Pfalz abgeschafft. Die CDU hat das neue Gesetz dagegen abgelehnt“, betonte Höfken.

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