25.07.2017 | 16:50:00 | ID: 24344 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Höfken warnt vor Afrikanischer Schweinepest: „Kein Schweinefleisch im Reisegepäck“

Mainz (agrar-PR) -

Umweltministerin Ulrike Höfken fordert Urlauber, LKW-Fahrer und Jäger aus Osteuropa und Russland auf, kein Schweinefleisch, keine Wurstwaren, zum Beispiel in Form von Wurstbroten, und keine Jagdtrophäen nach Deutschland mitzubringen. Anlass ist die hoch ansteckende Afrikanische Schweinepest (ASP), die sich aktuell in fast allen Ländern Osteuropas – unter anderem in Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien – und in Russland unter Wildschweinen, aber auch in Hausschweinebeständen verbreitet. „In Deutschland ist die verheerende Tierseuche bisher zum Glück noch nicht aufgetreten. Experten schätzten das Risiko einer Einschleppung jedoch als hoch ein“, sagte Höfken.

Für den Menschen sei das Virus ungefährlich, bei infizierten Schweinen führe die Seuche dagegen fast immer zum Tod, führte die Umweltministerin an. Bei einem Ausbruch der ASP in einem deutschen Schweinebestand müssten umgehend alle Tiere des Betriebes getötet werden. Außerdem würden Restriktionszonen eingerichtet werden; diese wären mit erheblichen Handelssperren für Schweine und Schweinefleischprodukte verbunden. Impfstoffe zum Schutz von Haus- oder Wildschweinen existieren nicht.

Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Lebensmittel, Tierkadaver, Schlacht- und Speiseabfälle. Das Virus überlebt sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern an Autobahnraststätten entsorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, besteht die Gefahr, dass die hoch ansteckende Seuche in heimische Bestände eingeschleppt wird.

Zur Einhaltung der Tiergesundheit sind besonders die Schweinehalter im Land aufgefordert, auf die Biosicherheit in ihren Ställen zu achten und jeden direkten oder indirekten Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen zu unterbinden – insbesondere bei Freilandhaltungen. Die Verfütterung von Speiseresten oder Küchenabfällen an Schweine ist verboten.

Auch Jäger können mit unbehandelten Trophäen aus infizierten Gebieten den Erreger der Afrikanischen Schweinepest von ihrer Jagdreise mitbringen. Unbehandelte Jagdtrophäen dürfen grundsätzlich nur von dafür zugelassenen Präparatoren in die EU eingeführt werden. Diese müssen gewährleisten, dass durch die Einfuhr keinerlei Krankheitserreger in die EU gelangen. Bei der Jagd in Osteuropa oder Russland benutzte Gegenstände wie Schuhe, Kleidung und Messer müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Ein getrockneter Blutstropfen von einem infizierten Wildschwein kann ausreichen, um die hiesige Schwarzwildpopulation mit ASP zu infizieren.

Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus Ländern außerhalb der EU sind auf der Homepage des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abrufbar unter: http://www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/_Texte/ErzeugnisseTierischenUrsprungs.html

 

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