Potsdam (agrar-PR) -
Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat insgesamt drei Regionalkonferenzen zu den wasserwirtschaftlichen Planungen des Landes Brandenburg durchgeführt. Im Mittelpunkt der öffentlichen Informationsveranstaltungen standen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) sowie die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Aktuelle Informationen zu den Überschwemmungsgebieten gibt es jetzt auch auf den Seiten des Ministeriums im Internet unter http://www.mlul.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete
Noch bis zum 22. Juni laufen die Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Elbe und Oder entsprechend der WRRL. Zeitgleich finden die Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplanes für die Elbe und zum Umweltbericht (HWRM-RL) statt.
Des Weiteren sind durch die Landesregierung Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Brandenburgs Umweltministerium hat seinem Internetauftritt nun Seiten mit Informationen über die Überschwemmungsgebiete hinzugefügt. Die Seiten enthalten neben allgemeinen Aussagen über die Rechtsgrundlagen und die mit der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten verfolgten Ziele auch Antworten zu speziellen Fragen. So etwa zu geltenden Beschränkungen, zum Ablauf des Verfahrens sowie zur Ermittlung der Größe des Überschwemmungsgebietes. Das Ministerium leistet damit neben den öffentlichen Veranstaltungen einen weiteren Beitrag zur umfassenden Information der Öffentlichkeit.
Überschwemmungsgebiete sind nach der Begriffsbestimmung des Wasserhaushaltsgesetzes alle Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden. Dazu zählen auch Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Bestimmte Anteile dieser Gebiete werden förmlich als Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen besondere Schutzvorschriften gelten. Die flächenmäßig mit Abstand größten und damit bedeutsamsten festzusetzenden Überschwemmungsgebiete werden die Gebiete sein, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis natürlicherweise, also ohne menschliches Zutun, überschwemmt oder durchflossen werden.
Auch die Hochwasserschutzräume von Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder werden als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Als bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer). Bis zur Neufestsetzung bestehen auch die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Hochwassergebiete als Überschwemmungsgebiete fort.
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Dr. Jens-Uwe Schade
Pressesprecher
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