Stuttgart (agrar-PR) -
Rukwied fordert Novellierung der europäischen und internationalen Gesetzgebung für Biopatente Der Landesbauernverband in
Baden-Württemberg (LBV) lehnt Patente auf Pflanzen und Tiere grundsätzlich ab.
Präsident Joachim Rukwied fordert, das europäische Patentrecht so zu
novellieren, dass dies rechtlich unmissverständlich geregelt ist. Weiterhin
erwartet er von der EU eine Initiative, um auch auf internationaler Ebene
sogenannte „Biopatente“ zu untersagen.
„Es darf nicht
legalisiert werden, dass sich international tätige Unternehmen die Grauzonen im
geltenden Patentrecht einseitig zunutze machen und sich auf Kosten von uns
Landwirten Patente auf Lebewesen oder Genomsequenzen eintragen lassen.“ Das erklärt
LBV-Präsident Joachim Rukwied anlässlich der Absicht eines US-Unternehmens,
beim Weltpatentamt in Genf Patentschutz auf bestimmte Schweineprodukte zu
beantragen.
Erst vergangene
Woche hatte ein anderes US-Unternehmen seinen Antrag auf Schutz des sogenannten
Schweinepatents EP 1651777 beim Europäischen Patentamt in München
zurückgezogen. „Der permanente, jahrelange Einsatz des Bauernverbandes gegen
die Zulassung von Patenten auf Pflanzen, Tiere oder bestimmte Genomsequenzen
hat sich hier ausgezahlt. Doch die nächsten Anträge stehen beim Europäischen
Patentamt vor der Tür. Ein Dammbruch bei Biopatenten kann nur durch
Präzisierung der europäischen Patentgesetzgebung und anschließender Umsetzung
in den EU-Mitgliedsstaaten verhindert werden“, fordert Rukwied Initiativen vom
Bund und der EU.
Dem
Bauernpräsidenten bereitet es Sorge, dass über die Patentierung technischer
Verfahren durch die Hintertür auch Genomsequenzen und damit Bestandteile von
Lebewesen einseitig zum Nutzen internationaler Konzerne geschützt werden. Das
hätte zur Folge, dass Landwirte für ihre traditionellen Verfahren im
Pflanzenbau und in der Viehzucht Lizenzgebühren zahlen müssten. „So weit darf
es keinesfalls kommen. Das würde eine zunehmende Abhängigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen
von internationalen Konzernen zur
Folge haben und die bisherigen Erfolge in der Pflanzenzüchtung und Tierzucht
zum Schaden der gesamten Gesellschaft zunichte machen“, mahnt Rukwied.
Hintergrundinformationen
Die Europäische
Patentrichtlinie ermöglicht es, biologische Verfahren, die mit neuen technischen Verfahren
versehen werden, ein Patent zu erteilen. Dadurch droht die Gefahr, dass seit
Jahrhunderten angewandte Verfahren der Kreuzung, Selektion und Züchtung unter
den Patentschutz fallen, somit auch Tiere und Pflanzen patentiert werden und
ungewollte Abhängigkeiten entstehen.
Das internationale TRIPS-Abkommen ermöglicht es, in die
EU-Biopatentrichtlinie ein Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren aufzunehmen.
Die Bundesregierung kann eine solche Diskussion um die Novellierung der
EU-Biopatentrichtlinie anstoßen und sich dafür einsetzen, das Verbot der
Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren klar und eindeutig zu fassen. Die
Einspruchsverfahren können zum Beispiel kostengünstiger gestaltet werden.
Die Sicherung der genetischen Vielfalt kann in der Züchtung nur durch
ein „open source System“ wie dem Sortenschutz gewährleistet werden.
Ausschließlichkeitsrechte, wie sie das Patentrecht vermittelt, hemmen den
Züchtungsfortschritt.
Der Landesbauernverband
in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 45.000 Landwirte aus
Baden-Württemberg. 25 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler
Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder
zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der
Landwirtschaft abhängig.
Aktuelle
Fotos von
Präsident Joachim Rukwied können Sie im Internet unter dem Menüpunkt „Presse“
auf www.lbv-bw.de herunterladen.