23.10.2015 | 17:15:00 | ID: 21284 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landesbeirat für Tierschutz fordert Ende des Flügelkupierens bei Zoovögeln

Stuttgart (agrar-PR) - Das Flugunfähigmachen von Zoovögeln muss mittelfristig durch geeignete Haltung mit Flugmöglichkeit ersetzt werden

Der beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingerichtete Landesbeirat für Tierschutz hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 15. Oktober 2015, aktuelle Tierschutzthemen beraten.

Flugunfähigmachen von Zoovögeln

Der Landesbeirat für Tierschutz hat das Thema „Kupieren der Schwingen bei Zoovögeln“ in seinen letzten Sitzungen mehrfach intensiv diskutiert. Dabei wurden auch die betroffenen Zoos angehört.

Es ist nach wie vor gängige Praxis, insbesondere größere Vogelarten wie Flamingos, Kraniche oder Pelikane in Zoos und Vogelparks außerhalb von Volieren zu präsentieren. Voraussetzung hierfür ist es, die Vögel am Wegfliegen zu hindern. Hierzu wurden in der Vergangenheit zumeist Teile der Schwingen kupiert. Dies kann dauerhaft durch Entfernen von knöchernen oder Sehnenstrukturen erfolgen oder reversibel durch Beschneiden der Federn der Armschwingen. Die erste Methode entspricht einer Amputation und ist dauerhaft, das Beschneiden der Federn muss mit jedem Federwechsel wiederholt werden, wozu die Vögel eingefangen und fixiert werden müssen.

Das Tierschutzgesetz verbietet „das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen und Geweben eines Wirbeltieres“ (§ 6 Abs. 1).

Der Landesbeirat für Tierschutz vertritt daher die Auffassung, dass die betroffenen Vogelarten zukünftig körperlich unversehrt in geeigneten Großvolieren gehalten werden sollen. Wo dies nicht möglich ist, sollten zumindest keine neuen Tiere aufgenommen und mittelfristig sollte auf die Haltung dieser Arten verzichtet werden.

Für die Übergangszeit kann ein reversibles Beschneiden der Schwingen bei bereits vorhandenen Tieren bei nachgewiesener Notwendigkeit geduldet werden.

Mit dieser Vorgehensweise soll eine Haltung der genannten Vogelarten im Sinne des Amputationsverbots des Tierschutzgesetzes flächendeckend durchgesetzt werden.

Sie dient insbesondere dazu, den Vögeln den Eingriff zu ersparen und zumindest mittelfristig das Ausüben der natürlichen Verhaltensweise des Fliegens zu ermöglichen.

Das damit sichergestellte körperliche Training der Muskulatur sowie des Kreislauf- und Atmungsapparats ist ein erheblicher Beitrag zur Gesunderhaltung und zum Wohlbefinden der Tiere. Den Besucherinnen und Besuchern können auf diese Weise im Sinne des Bildungsauftrags der Zoos wesentliche Verhaltensweisen dieser Vogelarten angemessen präsentiert werden.

Die Vertreter der Zoos haben inzwischen Forschungsarbeiten zur Verbesserung der Haltung der betroffenen Arten in die Wege geleitet. Vertreter der zuständigen Behörden beraten das Thema derzeit ebenfalls intensiv auf Bund-/Länderebene mit dem Ziel, geeignete Beurteilungskriterien und einen einheitlichen Vollzug abzustimmen.

Der Landesbeirat für Tierschutz bittet das Ministerium, die Abstimmung von Ausstiegsszenarien zwischen den vor Ort zuständigen Behörden und den betroffenen Tierhaltungen in Baden-Württemberg zu begleiten und zu fördern. (mlr-bwl)

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