02.11.2017 | 20:35:00 | ID: 24727 | Ressort: Landwirtschaft | Wissenschaft & Forschung

Landeslabor soll weiter gestärkt werden: Staatssekretärin Erdmann und Ministerin Sütterlin-Waack: „Damit werden die Bekämpfung von Tierseuchen und der gesundheitliche Verbraucherschutz im Land verbessert.“

Neumünster (agrar-PR) -

Die Landesregierung will das Landeslabor Schleswig-Holstein in dieser Legislaturperiode weiter stärken. So soll der Landeszuschuss im Jahr 2018 - vorbehaltlich der Zustimmung des Gesetzgebers - um mehr als 800.000 Euro steigen. Ziel ist es, unter anderem mit zusätzlichem Personal die Tierseuchendiagnostik sowie die Aufklärung von Lebensmittelbetrug (Food Fraud) besser auszustatten. „Damit wollen wir die Bekämpfung von Tierseuchen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz verbessern“, sagten die für das Landeslabor zuständige Staatssekretärin Anke Erdmann sowie Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (2. November) anlässlich der Vorstellung des neuen Jahresberichts des Landeslabors.

Erdmann: „Landeslabor ist entscheidend bei der Bekämpfung von Tierseuchen.“

Ein Schwerpunkt des Jahresberichts 2016 ist die Geflügelpestepidemie des Winters und Frühjahrs 2016/2017. „Die Geflügelpest hat das Landeslabor stark gefordert“, sagte Staatssekretärin Erdmann. „Für eine effiziente Bekämpfung von Tierseuchen ist es entscheidend, schnell und zuverlässig zu wissen, wo die Seuche ausgebrochen ist und wo ein Verdacht entkräftet werden kann. Nur das ermöglicht ein schnelles Handeln der Veterinärbehörden. Diese Arbeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landeslabor mit hoher Präzision und Schnelligkeit und bei großer Belastung gemeistert. Damit hat das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Bewältigung der Krise geleistet. Vielen Dank an alle.“

In der Zeit von November 2016 bis April 2017 untersuchte das Landeslabor mehr als 10.000 Proben auf Aviäre Influenza, davon rund 9.000 Proben von Hausgeflügel und rund 1.200 Proben von Wildvögeln. In diesem Rahmen war eine Unterstützung der Stammbesetzung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus anderen Bereichen des Landeslabors erforderlich.

„Wir sehen in anderen Bundesländern, dass der Geflügelpesterreger vom Subtyp H5N8 auch im Herbst 2017 wieder nachgewiesen wurde. Wir können also nicht ausschließen, dass die Geflügelpest erneut in Schleswig-Holstein auftritt. Auch für den Fall, dass die Afrikanische Schweinepest nach Deutschland eingeschleppt werden sollte, müssen wir uns weiter wappnen“, sagte Erdmann. Daher soll der Bereich der Tierseuchendiagnostik um drei zusätzliche Kräfte gestärkt werden.

Im Bereich der Tierseuchendiagnostik spielten auch die zahlreichen Untersuchungen auf die Bovine Herpesvirus-Typ1-Infektion (BHV1) der Rinder im Rahmen der BHV1-Endsanierung eine besondere Rolle. Es wurden rund 246.000 Blutproben auf Antikörper gegen BHV1 untersucht. Hier war das Landeslabor mit seiner leistungsfähigen Diagnostik ein wichtiger Partner für Tierhalter und Veterinärbehörden. In der Folge des erfolgreichen Abschlusses der Sanierung zum Ende des Jahres 2016 wurde im Frühjahr 2017 Schleswig-Holstein der Status als BHV1 –freie Region durch die EU zuerkannt.

Antibiotikaeinsatz in Schleswig- Holstein überdurchschnittlich gesunken

Auch bei der Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Landwirtschaft ist die Arbeit des Landeslabors als Überwachungsbehörde entscheidend. Ziel ist, dass alle Betriebe mit so wenig Antibiotika wie möglich auskommen. „Die letzten Jahre zeigen, dass wir in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg sind. Wir müssen ihn aber konsequent weiter beschreiten, um der Bildung von Resistenzen entgegenzuwirken. Der Einsatz von Antibiotika muss auf das absolut notwendige zurückgefahren werden. Hier gibt es noch Verbesserungsbedarf“, sagte Erdmann.

Insgesamt hat sich bundesweit der Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin in den vergangenen Jahren deutlich reduziert. In Schleswig-Holstein konnte er sogar überdurchschnittlich reduziert werden. 2016 lagen lediglich 16 Prozent der Nutzungsarten in Tierhaltungen mit Kälbern, Rindern, Ferkeln, Mastschweinen oder Masthühnern und Mastputen im Land über der Bundeskennzahl 2, wohingegen der Bundesdurchschnitt laut Gesetz immer 25 Prozent der Nutzungsarten beträgt.

„Dafür sind eine konstruktive Zusammenarbeit mit Tierhaltern und praktizierenden Tierärzten sowie intensive Prüfungen der Antibiotikadatenbank Voraussetzung“, sagte die Direktorin des Landeslabors, Katrin Lütjen. Das Landeslabor prüfte unter anderem die Maßnahmenpläne von Tierhaltern mit hohem Antibiotikaeinsatz, sodass die Einführung geeigneter Maßnahmen verbessert werden konnte. Hierbei handelte es sich insbesondere um gezielte diagnostische Maßnahmen, intensive Managementberatung zur Haltung von Tieren und eine Optimierung von Behandlungsstrategien mit Einsatz von Impfungen. Erdmann betonte, um den Antibiotikaeinsatz weiter zu senken, sei es sinnvoll, verstärkt zu impfen und an der Reduktion der Besatzdichte zu arbeiten.

Sütterlin-Waack: „Lebensmittelsicherheit ist eine der tragenden Säulen des Verbraucherschutzes“

Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack ging auf die Bereiche Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelbetrug (Food Fraud) ein. „Lebensmittelsicherheit ist eine der tragenden Säulen des Verbraucherschutzes. Zu Recht werden daran hohe Anforderungen gestellt. Bei mehr als 11.000 Proben im Landeslabor hat sich gezeigt, dass die Lebensmittel insgesamt sicher sind. Nur 37 Proben wiesen im vergangenen Jahr gesundheitsschädliche oder gesundheitsgefährdende Merkmale auf. Insgesamt lässt sich sagen, dass es in Schleswig-Holstein im Jahr 2016 keinen Skandal und keine Krise im Bereich der Lebensmittel gab!“ Dies sei positiv, zugleich gebe es aber weitere Herausforderungen, so die Ministerin.

„Im gesundheitlichen Verbraucherschutz gewinnt die analytische Überprüfung der Echtheit wie auch der Herkunftsnachweis von Lebensmitteln zunehmend an Bedeutung – also die Vermeidung oder Aufdeckung von Lebensmittelbetrug. Durch Verwendung unerlaubter Zusätze oder durch bewusste Falschdeklaration soll der Verbraucher getäuscht werden. Neben Falschdeklarationen hat auch die Streckung durch Zusätze mit lebensmittelfremden Stoffen vermehrt an Bedeutung gewonnen. Zwar hat nicht jeder Lebensmittelbetrug gesundheitliche Auswirkungen, doch nur wenn ein lückenloser Nachweis aller Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen einschließlich der Kennzeichnung vorliegt, kann im Krisenfall die Identifizierung und Rücknahme von bestimmten Waren schnell und effektiv vorgenommen werden. Die Landesregierung wird das Landeslabor personell wie auch durch einen Ausbau und die Etablierung moderner Analyseverfahren dahingehend stärken, dass es die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen und Fragestellungen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kompetent bearbeiten kann“, so Sütterlin-Waack.

Hintergrund:

Das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) ist obere Landesbehörde und als zentraler behördlicher Dienstleister und Überwachungsbehörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig. Es kümmert sich um Tierseuchendiagnostik sowie um die Überwachung von Futtermitteln, die Anwendung von Tierarzneimitteln und um die Handelsklassenüberwachung von Lebensmitteln. Außerdem untersucht es Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und im Rahmen eines Umweltmonitorings Gewässer- und Bodenproben beispielsweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Bei dem Landesbetrieb arbeiten 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zuständig für das Landeslabor ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) als Dienstaufsichtsbehörde, die Fachaufsicht ist geteilt: Um den Bereich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände kümmert sich das Verbraucherschutzministerium, um alle anderen Bereich das Landwirtschafts- und Umweltministerium.

Bereits in den vergangenen Jahren wurde das Landeslabor deutlich gestärkt. Im Zeitraum 2013 bis 2017 stieg der Gesamtzuschuss des LSH (Summe der Betriebs-, Personal-, Investitions- und zweckgebundener Zuschüsse) um knapp 4,4 Millionen Euro. Zudem kann es für die Jahre 2015 bis 2018 ein Investitionsvolumen von knapp 6 Millionen Euro realisieren, um den bestehenden Investitionsstau abzubauen und gleichzeitig auf neueste Gerätetechnik umzurüsten, um damit die Qualität der Aufgabenerfüllung sicherzustellen.

Weitere Informationen und den Jahresbericht finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/lebensmittel/datengrundlage.html



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