Schwerin (agrar-PR) -
Viehbestände in den Landwirtschaftsbetrieben Am 3. November 2014 hielten die Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern 565.600 Rinder, 854.100 Schweine und 68.800 Schafe. Nach Mitteilung des Statistischen Amtes waren das 1,6 Prozent mehr Rinder und 2,1 Prozent mehr Schafe, aber 4,6 Prozent weniger Schweine als im November 2013.
Die Anzahl der
Rinderhaltungen erhöhte sich um 3,5 Prozent auf 3.262, die durchschnittlich über 173 Tiere verfügten, zusammen somit über einen Bestand von 565.600 Tieren. Die Anzahl der
Milchkühe nahm zu, um 1,5 Prozent auf 182.500 Tiere. Auch in diesem Jahr rückläufig war die Zahl der
Milchkuhhaltungen um 1,7 Prozent auf 850, sodass der Durchschnittsbestand auf 215 Milchkühe je Haltung stieg.
Die Anzahl der
Ammen- und Mutterkühe, einschließlich der Schlacht- und Mastkühe, erhöhte sich nur geringfügig um 0,9 Prozent auf nunmehr 68.100 Tiere. Jedoch nahm hier die Anzahl der Haltungen um 3,6 Prozent auf 1.769 zu und damit ihre Durchschnittsgröße, jetzt 39 Tiere, ab.
Die Aufstockung des
Schweinebestandes, wie sie in den vergangenen Jahren zu verzeichnen war, setzte sich 2014 nicht fort. 854.100 Tiere (vorläufiges Ergebnis) bedeuten einen Rückgang gegenüber November 2013 um 4,6 Prozent. Einbezogen werden bei dieser Erhebung nur die landesweit knapp 200 Landwirtschaftsbetriebe, die jeweils 50 und mehr Schweine bzw. 10 und mehr Zuchtsauen halten.
Bei der differenzierten Betrachtung des Schweinebestandes fällt auf, dass der vor einem Jahr bestehende deutliche Überhang an Ferkel und Jungschweinen vollständig abgebaut wurde. Betriebswirtschaftliche Gründe der Schweinehalter dürften dafür den Ausschlag gegeben haben.
Der
Schafbestand belief sich Anfang November 2014 auf 68.800 Tiere (vorläufiges Ergebnis), das waren 2,1 Prozent mehr als vor einem Jahr. Der größte Anteil entfiel mit 64,3 Prozent (2013: 67,2 Prozent) auf weibliche Schafe zur Zucht einschließlich gedeckter Jungschafe und Milchschafe. Rund 300 Betriebe im Land halten jeweils 20 und mehr Schafe.
Schafhaltungen und Schweinehaltungen mit nur wenigen Tieren, vor allem im Freizeit- und Hobbybereich, liegen unter den genannten gesetzlich vorgeschriebenen Erfassungsgrenzen und werden nicht in die Erhebung der Viehbestände einbezogen. (StatA-MV)