26.04.2017 | 18:30:00 | ID: 23993 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Milchmengenreduktionsprogramm: Beihilfen für die Milchmengenverringerung in Schleswig-Holstein ausgezahlt

Kiel (agrar-PR) - Die Beihilfen für die Verringerung von Milchmengen in Schleswig-Holstein sind ausgezahlt. Es gingen insgesamt 3,7 Millionen Euro EU-Beihilfe an rund ein Viertel der milcherzeugenden Betriebe (927).
Im Schnitt waren es etwas über 4.000 Euro je erfolgreichen Antragsteller. Dafür hatten diese Betriebe weniger Milch angeliefert. Im Zeitraum von Oktober 2016 bis Januar 2017 wurde die Menge im Rahmen dieses Programmes in Schleswig-Holstein um 28 Mio. Kilogramm im Vergleich zum Vorjahrenzeitraum verringert. Das Milchreduktionsprogramm sieht eine Prämie von maximal 14 Cent je Kilogramm reduzierte Milchmenge vor.

"Wir hatten schon früh in der Krise ein Reduktionsprogramm gefordert, um zu einer Stabilisierung der Preise beizutragen. Das Programm dazu kam spät, ist aber auf rege Nachfrage gestoßen", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. "Das Geld wird auf den Milchviehbetrieben auch dringend benötigt.

Denn auch, wenn die Preise sich langsam wieder erholt haben, stecken noch etliche Betriebe tief in den Schulden oder haben zumindest ihre Substanz aufgezehrt."  Es seien jetzt alle gefragt, Instrumente zu entwickeln, um für die nächste Krise besser gewappnet zu sein. Die Erfahrungen müssten ausgewertet werden, um dann die rechtlichen und inhaltlichen Schlussfolgerungen für eine erneuerte gemeinsame Milchmarktordnung zu ziehen", sagte Habeck.

Er dankte zudem allen, die an der reibungslosen und effizienten Abwicklung des Programmes beteiligt waren, insbesondere der Landwirtschaftsverwaltung und dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT), mit dessen Hilfe ein bundeseinheitliches onlinegestütztes Verfahren möglich wurde.

Hintergrund

Das Milchmengenreduktionsprogramm ist Teil des zweiten EU- Hilfsprogrammes für Milcherzeuger und umfasst insgesamt 150 Millionen Euro für die freiwillige Reduzierung der Milchproduktion in der EU. Um eine Beihilfe zu erhalten, mussten die Milcherzeuger ihre Milchanlieferung nachweisbar reduzieren. Dafür wurde je Runde ein dreimonatiger Referenzzeitraum herangezogen.

Nicht zu verwechseln ist die Maßnahme mit der sogenannten Milchsonderbeihilfe, die nicht von den Bundesländern, sondern von der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) durchgeführt wird. (melur-sh)
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