24.10.2016 | 18:25:00 | ID: 23109 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Minister Habeck stellt Jahresbericht 2015 des Landeslabors vor: Antibiotikaeinsatz in Schleswig-Holstein weiter reduziert

Neumünster (agrar-PR) - Der Einsatz von Antibiotika in der Masttierhaltung ist in Schleswig-Holstein weiter gesunken.
Landwirtschaftliche Betriebe, die Masttiere halten, müssen halbjährlich ihre betriebliche Antibiotika-Therapiehäufigkeit mit bundesweiten Therapiehäufigkeitskennzahlen vergleichen.

In diesem bundesweiten Benchmarking lag in Schleswig-Holstein der Anteil an Masttierbeständen mit einem hohen Antibiotikaeinsatz im 1. Halbjahr 2016 bei 16 Prozent. Im 2. Halbjahr 2014 waren es noch 24 Prozent. Im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil von Masttierbeständen mit hohem Antibiotikaeinsatz bei 25 Prozent.

"Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein wird kontinuierlich reduziert. Damit stehen wir im bundesweiten Vergleich sehr gut da. Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist dabei ein zuverlässiger Partner von der Datenerfassung bis hin zur Erarbeitung von erforderlichen Maßnahmen sowie im Bereich der Analytik", lobte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Das Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle und die Einführung der staatlichen Antibiotikadatenbank vor gut zwei Jahren waren wichtige Schritte, um den Antibiotikaeinsatz bei Masttieren zu reduzieren. Mit der Überwachung und Anwendung der Antibiotikadatenbank hat das Landeslabor Schleswig-Holstein eine weitere wichtige Aufgabe übernommen, um den sorgsamen Umgang mit Antibiotika zu verbessern.

Diese positive Entwicklung konnte nur durch konstruktive Zusammenarbeit des Landeslabors Schleswig-Holstein (LSH) mit den Tierhaltern und praktizierenden Tierärzten sowie intensiven Prüfungen und Auswertungen der in der Antibiotikadatenbank erfassten Meldungen erfolgen.

Landwirte mit einem hohen Antibiotikaeinsatz wurden aufgefordert, gemeinsam mit ihrem Tierarzt betriebsindividuelle Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika bei ihren Masttieren zu erstellen und diese dem Landeslabor vorzulegen. Das Landeslabor führte qualifizierte Plausibilitätsprüfungen durch, so dass die Einführung geeigneter Maßnahmen verbessert werden konnte.

Hierbei handelte es sich insbesondere um gezielte diagnostische Maßnahmen, intensive Managementberatungen zur Haltung der Tiere und eine Optimierung der Behandlungsstrategien.

Weitere Stärkung des Landeslabors

Der Stellenwert des gesundheitlichen Verbraucher- und Umweltschutzes in Schleswig-Holstein zeigt sich in der weiteren Stärkung des Landeslabors. Nachdem im August 2015 der Neubau eines modernen Laborkomplexes fertig gestellt und bezogen werden konnte, erfolgen aktuell weitere Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten.

Durch einen einmaligen Investitionszuschuss in 2015 über 1,8 Millionen Euro und weitere vorgesehene Mittel über das Sonderprogramm IMPULS 2030 über 1,5 Millionen Euro für die Jahre 2016 und 2017 kann die Infrastruktur des LSH weiter zukunftsweisend ausgebaut werden.

So konnte unter anderem in Technologien investiert werden, die es ermöglichen, auch geringste Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Arzneimitteln zu bestimmen. "Angesichts zunehmender Anforderungen kann das Landeslabor somit auf aktuelle Entwicklungen zügiger, deutlich effizienter und zielorientierter reagieren", erklärte Direktorin Katrin Lütjen.

Lebensmittelsicherheit

Lebensmittelsicherheit ist eine tragende Säule des Verbraucherschutzes. Im Landeslabor werden Lebensmittel und Bedarfsgegenstände auf ihre Zusammensetzung, hygienische Beschaffenheit wie auch auf Rückstände und mögliche Kontaminanten untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere der Schutz der Gesundheit. Aber auch Verunreinigungen, Verfälschungen, Täuschungen und Irreführung spielen heutzutage eine große Rolle. Im Jahr 2015 hat das Landeslabor insgesamt 10.511 Proben untersucht.

Betrachtet man die Beanstandungshäufigkeiten einzelner Warengruppen von Lebensmitteln zeigen sich bei den Fruchtsäften und alkoholfreien Getränken, den Konfitüren und süßen Brotaufstrichen sowie den weinähnlichen Getränken, Bier und bierähnlichen Getränken im Vergleich zu den Vorjahren zum Teil erheblich höhere Beanstandungsquoten. Dies liegt insbesondere an neuen Anforderungen, die sich aus der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung VO (EU) 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel - LMIV) ergeben, die seit dem 13. Dezember 2014 in Kraft ist.

Mit der LMIV wurden europaweit verbindliche neue Regelungen zu Kennzeichnung, Aufmachung, Bezeichnung und Werbung festgelegt. Viele der Beanstandungen sind darauf zurückzuführen, dass noch nicht alle Neuerungen umgesetzt wurden.

Insbesondere die Auslobung von Allergenen im Zutatenverzeichnis führt immer wieder zu Beanstandungen. Beim Bier betrifft dies zum Beispiel unter anderem das Gerstenmalz als Zutat. Bei 14 von 58 Proben fehlte diese Angabe. Auch die Angabe zum Herstellungsort ist verpflichtend. Hier wurde durch unklare oder nicht eindeutige Angabe zur Herkunft des Bieres eine mögliche Irreführung des Verbrauchers festgestellt.

Die Beanstandungsquote bei den Nahrungsergänzungsmitteln, der Sportlernahrung, den Schlankheitsdiäten und der Säuglingsnahrung ist weiterhin unverändert hoch. Auch hier handelt es sich vielfach um Kennzeichnungsmängel, die sich insbesondere auf die Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben der Produkte beziehen. Diese sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vom Gesetzgeber zugelassen wurden.

Bei der Überprüfung von Lebensmitteln für Allgemein- und Leistungssportler liegt ein Augenmerk auf Importprodukten. Diese kommen hauptsächlich aus den USA auf den deutschen Markt. Erzeugnisse, die in den USA rechtmäßig in Verkehr sind, können Zutaten oder Auslobungen enthalten, die den Anforderungen der europäischen Gesetzgebung nicht genügen.

Tiergesundheit

Auch die Diagnostik von Tierseuchen und anderen infektiösen Tierkrankheiten zählt zu den zentralen Aufgaben des Landeslabors. Hierbei ist neben Nachweisverfahren von Krankheitserregern, die auf den Menschen übertragbar sind (Zoonoseerreger), auch die Diagnostik von Erregern anzeige- und meldepflichtiger Erkrankungen von Tieren etabliert. Diese werden im Rahmen von landes- und bundesweiten Monitoring-Programmen zur Früherkennung und Kontrolle im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung untersucht. Darüber hinaus werden Proben kranker oder verendeter Haus- und Wildtiere zur Abklärung der Krankheits- oder Todesursache auf ein breites Erregerspektrum untersucht.

Als anzeigepflichtige Tierseuchen wurden 2015 beispielsweise in zwei Fällen Rauschbrand (Clostridium chauvoei), in 18 Fällen Rindersalmonellose und in 50 Fällen Amerikanische Faulbrut der Bienen (Paenibacillus larvae) nachgewiesen. 252 Proben auf Geflügelpest, 3.678 Proben auf Blauzungenkrankheit sowie 44 Proben auf Tollwut erwiesen sich erfreulicherweise als negativ.

Bei den meldepflichtigen Tierkrankheiten erfolgten 8 Nachweise von Listeria monocytogenes aus verschiedenen Tierarten, 77 Nachweise von Salmonellen, hauptsächlich bei Schweinen, zwei Fälle von Tularämie (Francisella tularensis) bei Feldhasen und sechs Nachweise von Q-Fieber (Coxiella burnetii) aus Rinderaborten. Der Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) wurde in vier Rotfüchsen detektiert.

Das Landeslabor führt darüber hinaus systematische pathologische Untersuchung von Nutztieren durch, bei denen eine Tötung durch einen Wolf vermutet wird. Die Untersuchungen begannen im Jahr 2014 an fünf Schafen und acht Kälbern. In 2015 wurden bereits 26 Schafe und zwölf Kälber in der Pathologie des Landeslabors untersucht. Bei den meisten Tieren wurden andere Ursachen als Raubtierrisse eindeutig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt. Bei zehn untersuchten Schafen sowie bei zwei Kälbern konnten Anzeichen für Bissverletzungen gefunden werden. Anhand des Verletzungsmusters konnte jedoch nicht mit Sicherheit zwischen Wolf und Hund unterschieden werden. Hier sind weitere genetische Untersuchungen erforderlich.

Umweltmonitoring

Im Bereich des Umweltmonitorings erhebt das Landeslabor umfangreiche Daten, die für die Bewertung der Beschaffenheit und ihrer Veränderung von Gewässern, Böden und Auflagen benötigt werden. Auftraggeber für die Analysen ist überwiegend das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR). Die gewonnenen Daten dienen einerseits der Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber dem Bund beziehungsweise  der EU andererseits zur Ableitung von Qualitätszielen und Konzepten zu ihrer Erreichung.

Im Rahmen der Gewässerüberwachung analysiert das Landeslabor routinemäßig das Vorkommen von circa 140 Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Fließgewässern. Darüber hinaus hat das LSH jetzt eine analytische Methode zum Nachweis von Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln in Fließgewässern entwickelt. Pflanzenschutzmittel gelangen über Abschwemmungen und Dränagen in Gewässer.

In den Gewässern sind die Wirkstoffe und ihre Abbauprodukte (Metabolite) nachweisbar. Während es für viele Pflanzenschutzmittelwirkstoffe europarechtlich geregelte Zielwerte (Umweltqualitätsnormen) für die Bewertung der Konzentrationen gibt, fehlen diese Regelungen bislang bei der Bewertung von Metaboliten.

Hintergrund

Am Ende des Jahres 2015 gehörten dem Landeslabor 204 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Das Landeslabor als Landesbetrieb führt Laboruntersuchungen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung, aber auch für die Schlachttier- und Fleischkontrolle sowie im Umweltbereich durch. Neben diesen Aufgaben ist es Vollzugsbehörde für die Tierarzneimittel-, Futtermittel- und der Handelsklassenüberwachung und wirkt außerdem im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung mit.

Der Jahresbericht 2015 ist auf der Homepage des Landeslabors (www.landeslabor.schleswig-holstein.de) veröffentlicht.
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