29.01.2018 | 19:30:00 | ID: 25078 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister Peter Hauk MdL: „Das neue Programm soll dazu beitragen, die Verbraucher noch gezielter über unsere Weinbaugebiete und unsere hochwertigen Weine zu informieren“

Stuttgart (agrar-PR) - Neue Binnenmarktförderung Wein gestartet
„Der europäische und vor allem der deutsche Weinmarkt sind wegen ihrer hohen Kaufkraft heiß umkämpfte Märkte. Brüssel hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, Verbraucherinformationen zu den Weinbaugebieten und deren Weinen im Binnenmarkt finanziell zu unterstützen. Baden-Württemberg wird den Betrieben im Land ab 2018 diese Fördermaßnahme anbieten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (29. Januar) in Stuttgart.

Voraussetzung hierfür sei, dass die Anbaugebiete im Land als geschützte Ursprungsbezeichnungen nach EU-Recht eingetragen sind und die Weine nach den Qualitätsregeln für diese Ursprungsbezeichnungen produziert werden.

„Unsere Anbaugebiete im Land sind als geschützte Ursprungsbezeichnungen beziehungsweise geschützte geografische Angaben anerkannt. Deshalb werden wir die Möglichkeit nutzen, um die Menschen noch gezielter über Qualität, Ansehen und Eigenschaften unserer Weine aufgrund ihres geografischen Ursprungs zu informieren“, sagte Minister Hauk.

Es können Informationskampagnen, Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen in Deutschland, aber auch in anderen Mitgliedstaaten der EU finanziell gefördert werden. „Damit bietet sich unserer Weinbranche ein breites Betätigungsfeld, die Qualität der heimischen Produkte zu bewerben. Die im letzten Jahr gestartete Regionalkampagne ‚Natürlich. VON DAHEIM‘ zeigt, dass sowohl die Betriebe motiviert sind, ihre Produkte noch stärker zu präsentieren, als auch die Verbraucher zusätzliche Informationen über heimische Produkte schätzen“, erklärte der Minister.

Bei der Binnenmarktförderung Wein sind aus dem Weinbereich stammende Berufsverbände, Organisationen, Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Organisationen antragsberechtigt. Für 2018 und 2019 sollen für entsprechende Maßnahmen jeweils rund 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Antragsverfahren wird am 29. Januar 2018 gestartet. (mlr-bw)
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