14.06.2017 | 13:28:00 | ID: 24172 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Minister Peter Hauk MdL: „Durch den Wegfall der Roaming-Gebühren rückt Europa ein Stück zusammen"

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister Hauk begrüßt Abschaffung der Roaming-Gebühren für Handy-Nutzung im EU-Ausland zum 15. Juni
Auch im Urlaub wollen viele Menschen nicht auf ihr Handy verzichten. Den Freunden daheim mal kurz berichten, wie schön der Urlaub ist, am Strand im Internet surfen oder Bilder posten und versenden. Diese Freude schlug bisher oft um, wenn man am Ende die Telefonrechnung gesehen hat. Nun können Verbraucherinnen und Verbraucher auch in der Urlaubszeit oder auf Geschäftsreisen innerhalb der EU ihr Smartphone oder Tablet nutzen, ohne im Hinterkopf haben zu müssen, dass sie sich in einem anderen Land befinden und dies Mehrkosten verursachen könnte. So rückt Europa ein Stück näher zusammen. Allerdings greift diese Regelung erst, wenn die Pfingstferien in Baden-Württemberg fast vorbei sind. Und vor allem bei Reisen außerhalb der EU ist weiterhin Vorsicht geboten, da hier die größten Kostenfallen lauern", sagte Verbraucherminister Peter Hauk MdL am Mittwoch (14. Juni) in Stuttgart.

Für die Handynutzung im EU-Ausland soll es ab 15. Juni 2017 keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr geben. Nachdem auch für die Großhandelspreise, die sich die Telekommunikationsanbieter gegenseitig in Rechnung stellen, für die nächsten Jahre eine Absenkung festgelegt wurde, steht der Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union für Handy-Telefonate, Internet-Surfen und SMS-Versand nichts mehr im Wege.

Missbräuchliche Nutzung von preisgünstigem Roaming

Die Abschaffung der Extra-Aufschläge auf den heimischen Tarif bei Roaming im EU-Ausland werde zwar ohne zeitliche Begrenzung des Aufenthalts eingeführt. Somit sollten Beschäftigte, die in einen anderen Mitgliedsstaat pendeln, Reisende auf längeren Geschäftsreisen oder auch Erasmus-Studenten die SIM-Karten ihres Gastlandes wie eine 'Heimatkarte' auf ihren Auslandsreisen benutzen dürfen.

„Für Mobilfunkkunden, die vorhandene Preisunterschiede ausnutzen wollen und sich gezielt eine günstige SIM-Karte aus einem anderen Mitgliedstaat besorgen, um damit ständig nach Hause zu telefonieren, ist das kostenlose Roaming jedoch nicht gedacht. Dazu wurden Regeln beschlossen, die die Mobilfunkanbieter vor Missbrauch schützen sollen. Anbieter, die eine auffällige Nutzung feststellen, dürfen eine Begründung von den Kunden verlangen“, betonte Hauk.

Bemerke ein Anbieter etwa einen geringen inländischen Datenverkehr im Vergleich zur Roaming-Nutzung oder eine lange Inaktivität einer SIM-Karte, die hauptsächlich oder ausschließlich beim Roaming eingesetzt werde, oder den Einsatz mehrerer SIM-Karten, die von einem Kunden nacheinander beim Roaming benutzt werden, sollte der Kunde eine zufriedenstellende Begründung abgeben können. Andernfalls dürfe der Mobilfunkanbieter Aufschläge verlangen.

Vorsicht außerhalb der EU

Während Reisende auch in Island, Liechtenstein und Norwegen in den Genuss des Wegfalls der Roaming-Gebühren kommen, gelte dies nach wie vor nicht bei Reisen in die Schweiz oder in die Türkei. Hier könne die Nutzung von Smartphone oder Tablet teuer werden.

„Generell empfehle ich den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Reisen in beliebte Urlaubsländer außerhalb Europas dringend zu prüfen, ob Anbieter besondere Tarife oder spezielle SIM-Karten für das Reiseland anbieten. Hier gibt es Untersuchungen die zeigen, dass speziell auf ein Land zugeschnittene SIM-Karten bestimmter Anbieter günstiger zu haben sind, als sogenannte World-SIMs, die für mehrere Länder gelten können. Besuchern außereuropäischer Länder kann ich nur raten, sich vor der Reise genau über mögliche Tarife zu informieren und bestenfalls schon vor dem Urlaub eine solche Karte zu bestellen. Andernfalls droht eine teure Überraschung nach der Rückkehr“, warnte Verbraucherminister Hauk.

Dasselbe gelte für die Nutzung mobiler Endgeräte in Flugzeugen oder auf Schiffsreisen, wie etwa Mittelmeerkreuzfahrten. Fahre das Schiff auf hoher See, sei das Handy schnell außerhalb der Reichweiten der Mobilfunknetze der Küste. Wer sich dann in das Mobilfunknetz des Kreuzfahrtschiffs einlogge, bekomme in der Regel eine teure Satelliten-Verbindung. Alternativen, wie zum Beispiel Skype über die WLAN-Internetverbindung an Bord können günstiger sein, hängen aber auch von der Störungsfreiheit und Leistungsfähigkeit der Verbindung ab. Grundsätzlich aber sollten Schiffsreisende das Daten-Roaming auf ihrem Smartphone vorab deaktivieren, um hohe Rechnungen allein schon durch automatische Updates oder Synchronisieren von Kalender oder E-Mail zu vermeiden.

Besondere Tarife

Inhaber von heimischen Flatrate-Tarifen sollten sich sicherheitshalber über die Bedingungen bei der Nutzung im EU-Ausland informieren. Vor allem beim Daten-Roaming gibt es spezielle Regeln. „Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren kommen aber auch neue Tarifmodelle auf den Markt, die nicht immer kundenfreundlich sind und im Endeffekt die Tariflandschaft für die Verbraucherinnen und Verbraucher noch unübersichtlicher machen. So sind zum Beispiel Tarife, die ausschließlich für Deutschland gelten und ohne Auslandsnutzung angeboten werden, generell zu hinterfragen. Auch das Locken von Kunden in neue Tarife mit höheren Leistungen zu einem höheren Preis ist zu beobachten“, warnte Hauk.

Zusatzinformationen:

Bis heute (14. Juni 2017) galten folgende Roaming-Preisobergrenzen:

Mobilfunk-Tarife im EU-Ausland für

Maximale Aufschläge auf den Heimattarif mit Mehrwertsteuer (gerundet)

Abgehende Anrufe pro Minute

0,06 Euro

Ankommende Anrufe pro Minute

0,01 Euro

Verschickte SMS

0,02 Euro

Eingegangene SMS

kostenlos

Datendienste pro Megabyte (MB), abgerechnet wird nach Kilobyte

0,06 Euro

 

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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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