16.03.2018 | 21:45:00 | ID: 25222 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Minister drängt weiter auf rechtliche Handhabe um Umgang mit dem Wolf

Schwerin (agrar-PR) - „Artenschutz kann nur erfolgreich sein, wenn diejenigen mitgenommen werden, die dadurch scheinbar oder tatsächlich Einschränkungen erfahren. Das ist die oberste Maxime meiner Wolfpolitik“, erklärte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute Mittag im Schweriner Landtag.
Backhaus, der seinen Standpunkt unter anderem seit anderthalb Jahren auf den Agrar- und den Umweltministerkonferenzen „mit außerordentlicher Vehemenz“ vertreten hatte, würdigte es als Durchbruch, dass inzwischen bundesweit einstimmig sowohl von SPD als auch von CDU und von Grünen geführte Landesregierungen die Bundesregierung aufgefordert haben, den Erhaltungszustand der Tierart Wolf darzulegen und eine Habitatsanalyse vorzunehmen.

Außerdem forderten die Länder den Bund auf, eine klare Definition für „auffällige“ Wölfe festzuschreiben, gemeinschaftlich mit ihnen praxistaugliche Vergrämungsmöglichkeiten zu entwickeln, wirksame Präventionsmaßnahmen zu formulieren und rechtssichere, umsetzbare Hinweise beim Umgang mit auffälligen Wölfen zu erarbeiten.

„Die Wolfspopulation in Deutschland nimmt stetig zu“, resümierte der Minister. Was einerseits ein naturschutzpolitischer Erfolg sei, werde angesichts zutraulicher Tiere, die sich Ortschaften nähern, und einer steigenden Zahl gerissener Weidetiere andererseits zunehmend zum Problem.

„Im Umgang mit dem Wolf hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können. Unabhängig davon wird der Bund mit den Ländern einen geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickeln. Dazu erarbeiten wir mit der Wissenschaft geeignete Kriterien für die letale Entnahme. Wir wollen, dass Wölfe, die Weidezäune überwunden haben und für den Menschen gefährlich werden, entnommen werden“, zitierte Dr. Backhaus aus dem von der Landesregierung MV mit erarbeiteten und ausdrücklich unterstützten Auftrag der Länder an die Bundesregierung.

Der Minister unterstrich, dass die bloße Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht fruchtlos bliebe, weil die die Tiere nach europäischer FFH-Richtlinie naturschutzrechtlich als streng geschützte Art gelten.

„Ich werde mich jedenfalls auch weiterhin dafür einsetzen, dass wir schnellstmöglich eine klare rechtliche Handhabe erhalten, um im Einzelfall den Wolfsbestand zu regulieren und ,Problemwölfe‘ zu entnehmen“, betonte er. Das sei notwendig, „um die für Mecklenburg-Vorpommern wichtige Weidetierhaltung zu sichern und durch ein aktives Management die artenschutzpolitische Erfolgsgeschichte des Wolfes fortzuschreiben“.

Hintergrund

Aktuell gibt es im Land zwei Wolfsrudel, deren Kernlebensraum in der Ueckermünder bzw. in der Kalißer Heide und damit vollständig in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Darüber hinaus hat sich ein drittes Rudel im Grenzbereich zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, in der Retzow-Jännerstorfer Heide, etabliert.

Ein weiteres Rudel aus der Kyritz-Ruppiner Heide wird zwar dem Land Brandenburg zugeordnet, erstreckt seinen Aktionsradius aber ebenfalls auf Mecklenburg-Vorpommern. Hinzu kommen zwei Wolfspaare in Jasnitz und in der Nossentiner Heide, außerdem ein sesshafter Einzelwolf im Müritz-Nationalpark.

Neben den Rudeln, Paaren und sesshaften Einzeltieren gibt es immer wieder Nachweise – auch genetischer Art –, die auf Einzelwölfe schließen lassen, die durch das Land ziehen oder sich möglicherweise ansiedeln.

Mit der Population wuchs auch die Zahl der Vorfälle mit verletzten und toten Nutztieren. Gab es 2007 sechs Vorfälle mit insgesamt 21 toten Nutztieren, lag die Zahl der Vorfälle im Jahr 2017 bei 28 mit insgesamt 66 toten Tieren. (regierung-mv)
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