26.02.2015 | 14:15:00 | ID: 19791 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Neue Broschüre über Cross Compliance-Verpflichtungen für das Antragsjahr 2015

Schwerin (agrar-PR) -

Angepasst an die neuen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die diesjährige Informa­tionsschrift zu den Cross Compliance-Anforderungen der EU fertig gestellt.

„Auch zukünftig ist die Gewährung von EU-Zahlungen an die Beachtung von umfangreichen rechtlichen Vor­schriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, Tierschutz sowie guter landwirtschaftlicher und ökolo­gischer Zustand der Flächen geknüpft. Daher bitte ich alle Landwirte: Nehmen Sie die Hinweise aus der Broschüre ernst“, so Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Broschüre richtet sich sowohl an Direktzahlungsem­pfänger als auch Be­günstigte flächenbezogener Maßnahmen im Rahmen des Euro­päischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie enthält für alle Cross Compliance–relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Standards zur Erhaltung landwirt­schaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand neben einer komplexen Darstellung der Rechtsgrundlagen auch zahl­reiche praxisrelevante Hinweise nebst einer Auflistung der jeweils zu­stän­digen Ansprechpartner im Land.

„Mit der vorliegenden Broschüre werden einerseits aus den Vorjahren bekannte Verpflichtungen fortgeschrieben. Andererseits hat die Kommission einige Anforderungen gestrichen oder geändert. Diese Änderungen müssen beachtet werden. Insofern bietet die aktu­elle Informationsbroschüre wieder ausführliche Hilfen, alle An­for­derungen zu bewältigen, mit dem Ziel, CC-Verstöße und damit einher­gehende Sanktionen bei den EU-Zahlungen von vornherein zu vermeiden“, mahnte der Minister.

Wichtige Neuerungen infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ergeben sich u. a.

  • durch den Wegfall der Klärschlamm- und von drei Tierseuchenrichtlinien sowie der Vorgaben zur Anwendung von phosphathaltigen Düngemitteln,
  • durch die künftig entfallenden Verpflichtungen zur Erstellung der Humusbilanz bzw. der Bodenuntersuchung,
  • in einigen Vorgaben der Vogelschutz– und der FFH- Richtlinie,
  • beim Pflanzenschutz durch Wegfall des Sachkundenachweises und des Nachweises über die Prüfung der Sprüh- und Spritzgeräte,
  • durch ein zusätzliches Schnittverbot für Hecken und Bäume während der Nistzeit sowie
  • beim Tierschutz hinsichtlich der Vorgaben zur Sedation und Gabe von Betäubungsmitteln beim Enthornen der Kälber.

Die aktuelle Ausgabe für 2015 ist auch im Internet in der Rub­rik „Publikationen“ veröffentlicht. Zusätzlich wird sie allen Betriebsin­habern auf der Antrags-CD zur Verfügung gestellt. Sie kann aber auch als gedrucktes Exemplar bei den Staatlichen Ämtern für Landwirt­schaft und Umwelt sowie im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz angefordert werden.

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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