16.03.2017 | 16:45:00 | ID: 23816 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neue Cross Compliance – Broschüre informiert über Antragsjahr 2017

Schwerin (agrar-PR) - Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V hat die diesjährige Informa­tionsschrift zu den Cross Compliance-Anforderungen fertiggestellt.

Die Broschüre richtet sich sowohl an Direktzahlungsem­pfänger als auch Be­günstigte ausgewählter Maßnahmen im Rahmen des Euro­päischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie enthält sowohl eine Beschreibung aller Cross Compliance-relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung als auch der Standards zur Erhaltung landwirt­schaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand. Die aktuellen Rechtsgrundlagen, zahl­reiche praxisrelevante Hinweise und eine Auflistung der jeweils zu­stän­digen Ansprechpartner im Land sind enthalten. Erstmalig für 2017 ist auch eine Eigenkontroll-Checkliste einbezogen.

Mit der vorliegenden Broschüre werden aus dem Vorjahr bekannte Verpflichtungen fortgeschrieben. „Neuerungen ergeben sich bei den Vorschriften zur Tierkennzeichnung. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichts aus dem Jahr 2016 fallen bei Schafen und Ziegen die Regelungen zur Betriebsregistrierung, zur Meldung an die HIT-Datenbank, die Stichtagsmeldungen und das Begleitpapier aus dem Katalog der Cross Compliance-relevanten Prüfkriterien. Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen kleinere Fehler beim Meldeverhalten zur Registrierung der Tiere sanktionsfrei bleiben, soweit keine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier vorhanden ist“, konkretisierte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Änderungen.

Die Informationsbroschüre unterstützt die antragstellenden Betriebe, alle An­for­derungen zu bewältigen. Ziel ist es dabei, Cross Compliance-Verstöße und empfindliche Sanktionen bei den EU-Zahlungen von vornherein zu vermeiden.

Die aktuelle Ausgabe für 2017 ist auch im Internet unter http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service in der Rub­rik „Publikationen“ veröffentlicht. Zusätzlich wird sie allen Antragstellern auf der Antrags-CD zur Verfügung gestellt. Sie kann aber auch als gedrucktes Exemplar bei den Staatlichen Ämtern für Landwirt­schaft und Umwelt sowie im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt angefordert werden. (regierung-mv)

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Frau Eva Klaußner-Ziebarth
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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