24.04.2014 | 18:55:00 | ID: 17603 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Neue Kennzeichnung von Naturschutzgebieten an Bundeswasserstraßen

Schwerin (agrar-PR) -

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Naturschutzbehörde informiert, dass ab diesem Jahr vorübergehend die wasserseitigen Grenzen von Naturschutzgebieten im Schweriner See, in der Müritz, dem Kölpinsee und Plauer See in Übereinkunft mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg nicht mit den bisher ausgelegten Sperrtonnen, sondern mit veränderten Hinweistonnen gekennzeichnet werden.

Die bisher ausgelegten Sperrtonnen mit dem inzwischen gut bekannten rot-weiß-roten Toppzeichen dürfen aus rechtlichen Gründen erst nach dem Vorliegen einer seitens des Bundesverkehrsministeriums zu erlassenden Befahrensregelung wieder zum Einsatz kommen. Bis dahin werden hilfsweise Hinweistonnen ausgelegt, die mit einem gelbem Aufsatz (Topp-Zeichen), der Aufschrift „NSG Naturschutzgebiet“ und dem Symbol der Waldohreule sowie einem Natura 2000-Logo versehen sind.

Die Außengrenzen der Naturschutzgebiete bleiben dabei unverändert. Ebenfalls unverändert bleibt insbesondere das naturschutzfachliche Erfordernis bestehen, für Wasservögel in den bekannten Bereichen die Brut und die Aufzucht der Jungtiere in Ruhe und weitgehend sörungsfrei zu ermöglichen. Die Tonnen kennzeichnen den Bereich, der von Wassersportlern und Booten aller Art nicht durchfahren werden soll. „Daher möchte ich alle Wassersportler und Bootsführer eindringlich bitten, diese neue Art der Kennzeichnung und das damit verbundene Anliegen zu respektieren, die gekennzeichneten Wasserflächen weiterhin vom Befahren auszunehmen und somit zum Schutz der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten beizutragen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. (regierung-mv)

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