12.12.2017 | 12:27:00 | ID: 24899 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neue Software für Meldungen von Gänsen und Gänseschäden in Schleswig-Holstein

Kiel (agrar-PR) - Fraßschäden durch Gänse, Schwäne und Pfeifenten, die in großen Zahlen in Schleswig-Holstein rasten und brüten, sorgen immer wieder für Konflikte mit der Landwirtschaft.
Das Ausmaß der tatsächlichen Ernteschäden ist dabei bislang nicht bekannt. Das liegt zum einen daran, dass sich die Anzahl der Vögel und deren Verteilung in der Fläche ständig verändert, zum anderen weil nicht jeder Fraß zu einem finanziellen Verlust führt.

Abhilfe soll nun eine neue Software für die Meldung von Gänsen und Gänseschäden in Schleswig-Holstein schaffen, die heute (12. Dezember) vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) vorgestellt wurde.

"Die neue Software soll dabei helfen, den Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wasservögeln zu minimieren und die Schäden auf privaten landwirtschaftlichen Flächen zu verringern. Die Sammlung von Daten zur Raumnutzung und den jährlich wechselnden landwirtschaftlichen Schäden bietet dabei eine gute Grundlage für ein umfängliches Gänsemanagement, das im Kern die Duldung von Gänsen in ausgewählten Gebieten und die Vertreibung der Gänse von empfindlichen Kulturen beinhaltet", sagte Umweltminister Robert Habeck.

Der sogenannte "Gänsemelder" ist ein Online-Tool mit dem angemeldete Nutzer Wasservögel, die Konflikte mit menschlichen Nutzungen verursachen und durch sie entstandene Schäden melden können. Die Software ist über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein erreichbar.

Die Grundlage für eine effektive Reduktion der Gänseschäden in der Landwirtschaft ist eine Kombination von Maßnahmen aus Duldung und Vertreibung. Die Umsetzung lokaler Konzepte zur Lenkung der Gänse auf unproblematische Flächen und die Vertreibung der Tiere von empfindlichen Kulturen kann nur bei guter Kenntnis der örtlichen Verhältnisse gelingen.

Die Planungen dieser lokalen Konzepte können nur durch enge Zusammenarbeit von Landwirten, Naturschützern und Jägern erfolgreich sein. Hierbei soll die neue Software helfen. Das Online-Tool kann zur räumlichen Überprüfung der Gänserastkulisse dienen, aber auch zur Dokumentation der Wirksamkeit von Managementmaßnahmen verwendet werden. Eine Anmeldung von Zahlungsansprüchen wird damit aber nicht möglich sein.

"Die Beobachtung der Verteilung der Rastbestände und der landwirtschaftlichen Schäden wird auch in Zukunft eine bleibende Aufgabe bei der Minimierung der Konflikte von Wasservögeln mit der Landwirtschaft sein", so Habeck.

Hintergrund

An der Westküste und der Unterelbe sowie in einigen weiteren Gebieten Schleswig-Holsteins befinden sich bedeutsame Rastplätze von Ringel- und Nonnengänsen sowie Sing- und Zwergschwänen. Diese Gänse- und Schwanenarten bevorzugen Dauergrünland, äsen aber auch auf bestellten Ackerflächen.

Das Land Schleswig-Holstein hat daher ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, mit denen sich Schäden auf privaten landwirtschaftlichen Flächen verringern lassen.

Hierbei werden zum einen präventive Maßnahmen wie beispielsweise ein Verzicht auf den Herbstumbruch von Zuckerrüben-, Kartoffel-, Weizen- und Maisäckern zur Verringerung der Schäden an junger Saat sowie der Einsatz von Winterbegrünungen durch Untersaaten und Zwischenfruchtanbau zur Schaffung zusätzlicher Futterflächen beworben. In stark von Gänsen frequentierten Bereichen können zudem zeitintensive Vergrämungsaktivitäten durch den Anbau von Kulturen mit Entwicklungszeiten (z.B. Mais, Ackerbohne, Zuckerrüben oder Kohl) außerhalb der Gänserastzeiten vermieden werden.

Zudem wurden attraktive Gänseäsungsflächen in zahlreichen Naturschutzkögen an der Westküste durch Optimierung der Grünlandnarbe und eine gänsegerechte Pflege (Beweidung, Mahd oder Schlegeln) geschaffen.

Darüber hinaus wurden auch die Möglichkeiten zur Regulierung des Gänsebestandes angepasst. In den letzten Jahren wurde der jagdrechtliche Rahmen durch Anpassungen der Jagdzeitenverordnung für die Grau-, Kanada- und Nilgans auf das EU-rechtlich maximal zulässiges Zeitfenster ausgeweitet (1. August bis 31. Januar).

Gleichzeitig existieren verschiedene Vertragsnaturschutzprogramme, die im Grünland unterschiedliche Basisvarianten umfassen. Diese beinhalten eine Erhöhung der Zahlungen bei Gänseduldung (Halligprogramm, Weidelandschaft Marsch, Weidewirtschaft Marsch, Grünlandwirtschaft Moor, Weidewirtschaft Moor, Weidewirtschaft). Für Ackerstandorte wurde für eine vorher anhand von Gänserastzahlen abgegrenzte Kulisse das Vertragsmuster "Rastplätze für wandernde Vogelarten" geschaffen, in dem über Winter Winterraps, -getreide oder Klee-/Ackergras eingesät wird. Zudem wird außerhalb der Gänsekulisse im Programm "Ackerlebensräume" eine Variante in traditionellen Gänse-Frühjahrs- oder Sommerrastgebieten angeboten.

Das Land Schleswig-Holstein hat darüber hinaus in Süderdithmarschen und Westerhever einen "Gänse-Flächenpool" als Lösungsansatz für lokal besonders prekäre Situationen geschaffen, damit für Landwirte mit besonders durch Gänse geschädigten Grünländern im Frühjahr alternative Futterflächen für ihre Tierbestände bereitstehen. Außerdem werden Pachtpreisermäßigungen für landeseigene Deiche und Vorlandflächen gewährt.
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