17.11.2017 | 21:30:00 | ID: 24808 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Sachsen begrüßt UMK-Beschluss zum einheitlichen Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen

Dresden (agrar-PR) - Umweltministerkonferenz unterstützt weitere sächsische Vorschläge zur privaten Hochwasservorsorge und zum Radonschutz

Die Umweltminister der Länder haben sich heute (17. November 2017) auf ihrer Herbsttagung in Potsdam für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen ausgesprochen. „Durch die Zunahme der Wolfspopulation und deren Ausbreitung auf weitere Bundesländer ist ein abgestimmter Umgang mit Problemwölfen notwendig. Ich begrüße ausdrücklich den Beschluss, dass alle Länder kurzfristig einen einheitlichen Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen anstreben. Dadurch soll in Zukunft mehr Rechtssicherheit und Klarheit herrschen. Der Bund ist nun aufgefordert, Hinweise für rechtssichere und praktikable Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen aus der Natur zu erarbeiten“, sagte Staatssekretär Herbert Wolff, der in Vertretung von Umweltminister Thomas Schmidt an der Konferenz teilnahm.

Die Umweltminister der Länder haben den Bund zudem gebeten,

  • sich an den Kosten der Schadensprävention bei Schäden durch den Wolf zu beteiligen,
  • mit der Republik Polen schnellstmöglich ein gemeinsames Wolfsmonitoring und -management zu erarbeiten sowie
  • jährlich den Erhaltungszustand der Wölfe in Deutschland einzuschätzen.

Ein weiterer sächsischer Antrag zur Schaffung eines Bundesprogramms zur Förderung der privaten Hochwasservorsorge wurde angenommen. „Private Vorsorge ist ein wichtiger Baustein in der Hochwasservorsorge. Dadurch können große Schäden für das Eigentum und für das Allgemeinwohl minimiert werden. Daher sollen Anreize für eine private Hochwasser­vorsorge an Bestandsgebäuden durch ein Bundesförderprogramm geschaffen werden, denn öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen können keinen absoluten Schutz gegen jedes Hochwasser bieten“, sagte Staatssekretär Wolff.

In einem weiteren Beschluss auf Initiative Sachsens und Nordrhein-Westfalens forderten die Umweltminister den Bund auf, dass bei der energetischen Sanierung von Gebäuden auch ein wirksamer Radonschutz berücksichtigt wird. Bei energetischen Sanierungen von Gebäuden, bei denen die Luftdichtheit der Gebäudehülle erhöht wird, muss auf die Möglichkeit einer Erhöhung der Radonkonzentration im Innenraum geachtet werden, wenn nicht gleichzeitig ein ausreichender Luftwechsel erzeugt wird. Hier soll der Bund prüfen, wie dies durch technische oder auch förderrechtliche Maßnahmen sichergestellt werden kann. „Wichtig ist, dass sowohl der Bedeutung der energetischen Sanierung für den Klimaschutz als auch den Erfordernissen des Radonschutzes Rechnung getragen wird“, so der Staatssekretär.

Darüber hinaus wurde der Bund von den Ländern aufgefordert, am weiteren Ausbau der Elektromobilität festzuhalten, um einen Beitrag für den Klimaschutz sowie zur Entlastung der Großstädte beim Thema Stickstoffdioxid beizutragen. (smul)

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