15.01.2018 | 17:45:00 | ID: 25007 | Ressort: Landwirtschaft | Produkte

Salmonellenfunde in Futtermitteln – weitere Untersuchungsergebnisse liegen vor

Kiel (agrar-PR) - Im Fall der Salmonellenfunde im Tierfuttermittel liegen dem Landwirtschaftsministerium aufgrund der laufenden umfangreichen Untersuchungen weitere Probenergebnisse vor.
So wurden insgesamt 72 Rückstellmuster von mehlförmigen Mischfuttermitteln untersucht. In fünf Fällen wurden Salmonellen nachgewiesen und somit der Verdacht nochmals bestätigt.

Trotz der 67 negativen Ergebnisse wurden alle mehlförmigen Mischfuttermittel unabhängig vom Untersuchungsbefund der Rückstellmuster von den landwirtschaftlichen Betrieben zurückgeholt bzw. ausgetauscht.

Wie das Ministerium heute (15. Januar 2018) weiter mitteilte, wurden zudem nach Salmonellenbefunden in dem Produkt „RaPass“ (siehe Mitteilung vom 5. Januar 2018) weitere „RaPass“-haltige Futtermittel überprüft. Dazu wurden 77 Rückstellproben pelletierter Mischfuttermittel untersucht. In zwei Fällen wurden Salmonellen nachgewiesen. Diese Lieferungen vom 14. November 2017 und vom 21. Dezember 2017 sind gesperrt und die Rückholung von den beiden belieferten Betrieben wurde angeordnet.

Insgesamt wurden nach derzeitigem Stand 75 landwirtschaftliche Betriebe mit Futtermitteln beliefert, die als „nicht sicher“ bewertet sind; diese Futtermittellieferungen wurden gesperrt. Weitere Untersuchungen zur Ursache laufen derzeit.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium in engem Kontakt

Zudem teilt das Verbraucherschutzministerium (MJEVG) mit, dass es am 10. und 12. Januar 2018, unmittelbar nach Erhalt der Informationen, die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert hat, die weiteren betroffenen Tierhalter, die Tierfutter erhalten haben, das möglicherweise mit Salmonellen belastet war, zu informieren.

Die betroffenen Landwirte müssen in ihrer Eigenverantwortung für die Produktion sicherer, unbedenklicher Lebensmittel, die Schlachtbetriebe, in denen ihre Tiere geschlachtet werden, über diesen Sachverhalt informieren und bei der direkten Abgabe unbehandelter Rohmilch ab Hof die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Notwendige Erhitzung der Milch zu informieren.

Nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002 sind die Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. So wird sichergestellt, dass von den Lebensmittelunternehmern alle Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucherinnen und  Verbraucher zu minimieren.

Das Verbraucherschutzministerium weist noch einmal darauf hin, dass von Lebensmitteln, die erhitzt worden sind, wie z.B. pasteurisierter Milch oder durchgebratenem Fleisch, grundsätzlich keine Gefahr durch Salmonellen ausgeht, da die Salmonellen durch die Erhitzung abgetötet werden.

Aktuell liegen im Verbraucherschutzministerium keine Erkenntnisse über ein erhöhtes Vorkommen von Salmonellen in Lebensmitteln vor. Die Lebensmittelunternehmen sind zur Information der zuständigen Behörden verpflichtet, wenn sie im Rahmen ihrer Eigenuntersuchungen Salmonellen in den von ihnen produzierten Lebensmitteln feststellen. Auf aktuelle Nachfragen des Verbraucherschutzministeriums wurden keine vermehrten Salmonellenfunde gemeldet. (melund-sh)
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