18.09.2017 | 07:34:00 | ID: 24576 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Schleswig-Holstein wappnet sich weiter für die Afrikanische Schweinepest – Landwirtschaftsminister Habeck: „Wir müssen die Anstrengungen zur Abwehr der Tierseuche verstärken und bündeln.

Kiel (agrar-PR) - Schleswig-Holstein rüstet sich verstärkt gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Schleswig-Holstein rüstet sich verstärkt gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). „Die Tierseuche rückt näher an Deutschland heran. Die Seuche ist für Menschen ungefährlich. Trotzdem ist die Situation sehr besorgniserregend. Ein Ausbruch im Land würde bedeuten, dass infizierte Schweine in kurzer Zeit an der Seuche sterben, Bestände getötet werden müssen und es könnte den Schweinemarkt zum Erliegen bringen. Deshalb bündeln und verstärken wir die Anstrengungen zur Abwehr der Tierseuche. Zugleich treffen wir die Vorkehrungen für den Seuchenfall. Das Risiko ist hoch, ein Ausbruch ist kein unrealistisches Szenario“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (18. September 2017) in Kiel.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzer Zeit zum Tod. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeiten und bislang keine Impfstoffe. Nach Ausbrüchen in Russland und der Ukraine hat sich die ASP innerhalb der EU bereits in Polen, Estland, Lettland und Litauen ausgebreitet und rückt in den Ländern weiter gen Westen vor. Zuletzt ist die Seuche auch in Tschechien bei Wildschweinen sowie im August in Rumänien bei Hausschweinen aufgetreten. Mögliche Einschleppungsursachen sind viruskontaminierte Lebensmittel aus den betroffenen Ländern, eine Verschleppung über Tiertransporte oder ein Eintrag in die Wildschweinpopulation.

Habeck: „Bund muss die Überwachung von Tiertransporten intensivieren." Um den Schutz vor Einschleppung der Seuche zu stärken, müssen nach Auffassung von Minister Habeck schon an den Grenzen strengste Hygienevorschriften für Schweinetransporte gelten. „Der Bund muss eine Initiative für eine intensivierte Überwachung ergreifen, die sicherstellt, dass sowohl deutsche als auch ausländische Transportfahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden, insbesondere wenn sie aus ASP-Gebieten zurückkehren.

Das ist jetzt noch nicht gegeben. Entsprechend habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern und Bayern Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt Anfang August angeschrieben, wir haben aber bislang keine Antwort erhalten. Darum werden wir uns auf der Agrarministerkonferenz Ende September für diese notwendigen Änderungen einsetzen“, sagte Habeck. Er hält zudem ein Länder- und Fachdisziplinen übergreifendes Expertengremium für notwendig, um alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu eruieren und zu bewerten.

Frühwarnsystem in Schleswig-Holstein gestärkt

In Schleswig-Holstein wurden inzwischen Präventionsmaßnahmen ausgebaut und das Frühwarnsystem gestärkt. So hat das MELUND die Jägerschaft aufgerufen, das Schwarzwild-Monitoring zu intensivieren. Proben sollen von jedem tot aufgefundenen und von möglichst vielen erlegten Wildschweinen genommen werden. „Wir müssen so früh wie irgend möglich erkennen, wenn die Seuche im Land ist. Das ist die beste Voraussetzung, um sie einzudämmen“, sagte der Minister. Die Landesregierung bittet die Kreise, auf die Gebühren bei der Trichinenschau zu verzichten.

Zudem sind Jäger gehalten, zur Bestandsreduzierung verstärkt Wildschweine zu bejagen, hierzu sollen vermehrt revierübergreifende Drückjagden genutzt werden. Ziel ist, so das Risiko einer Ausbreitung innerhalb der derzeit hohen Wildschweinpopulation zu senken. Dazu prüft das Landwirtschaftsministerium auch, ob Jägern unter engen Voraussetzungen die Nutzung von Nachtzielgeräten ermöglicht werden kann. „Das wäre eine ergänzende Maßnahme zur Tierseuchenbekämpfung. Sie kann aber nur erlaubt werden, wenn das Innenministerium keine Sicherheitsbedenken hat. Hier werden wir uns eng mit den Kollegen abstimmen“, sagte Habeck.

Für den Seuchenfall wird zudem eine Jagdstrategie gemeinsam mit dem Landesjagdverband erarbeitet, um möglichst viele Wildschweine um den Seuchenherd herum zu erlegen, und so die Seuche möglichst noch in der Anfangsphase zu tilgen. Die Jäger müssen bei der Jagd verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen beachten.

Schweinehaltende Betriebe werden zudem aufgerufen, sich streng an die Hygienevorschriften zu halten, die in der Schweinehaltungshygieneverordnung verankert sind. Diese Hygienevorschriften gelten für alle Schweinehaltungen, in denen Schweine zur Zucht oder zur Mast gehalten werden. Eine ordnungsgemäße Einfriedung der Schweinehaltungen ist hier eine der wichtigsten Maßnahmen. Für Freilandhaltungen gilt gemäß der Schweinehygienehaltungsverordnung, dass die Tiere doppelt und wildsicher eingezäunt sein müssen. Die Schweine dürfen nicht in Kontakt zu anderen Schweinen oder Wildschweinen kommen. Es müssen unter anderem Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk und Fahrzeugen vorgehalten werden. Futter und Einstreu muss geschützt vor Wildtieren gelagert werden.

Die Veterinärämter wurden gebeten, alle Freilandhaltungen zu überprüfen und die Kontrollen in den stallhaltenden Betrieben in diesem Jahr zu verstärken.

Land und Kreise verstärken Kontrollen an Häfen

Außerdem warnt das Ministerium erneut vor dem Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus Ländern, in denen die ASP ausgebrochen ist. Werden solche Lebensmittel mitgebracht, achtlos in der Natur oder an Autobahnraststätten oder Parkplätzen weggeworfen oder an Haustiere verfüttert, kann auch das zu einem Ausbruch der ASP in Deutschland führen. „Aus betroffenen Regionen sollten deshalb keine tierischen Lebensmittel mitgebracht werden. Für Nicht-EU-Staaten ist das ohnehin Vorschrift“, sagte Habeck. Entsprechend haben das MELUND und die jeweiligen Kreisbehörden die Kontrolle auch an den Häfen des Landes verstärkt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium führt auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Plakatierungs- und Informationskampagne an den Autobahnparkplätzen und Raststätten durch.

Vorbereitung für den Fall des Ausbruchs laufen

„Bei allen Präventionsmaßnahmen gilt: Wir müssen für den Fall des Ausbruchs gerüstet sein“, betonte Habeck. So müssen die personellen Ressourcen in vielen Bereichen überprüft und aufgestockt werden, um im Seuchenfall die Einsatzfähigkeit gewährleisten zu können. Im Seuchenfall würden bei Hausschweinen um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet werden. Bei einem Nachweis bei Wildschweinen wird ein „Gefährdeter Bezirk“ eingerichtet, in dem bestimmte jagdliche Maßnahmen gelten. In allen Restriktionszonen gelten Beschränkungen wie Verbringungsverbote von Schweinen- und Wildschweinen, Schweine- und Wildschweinefleisch- und von Erzeugnissen daraus.

Außerdem bereitet das Land eine Allgemeinverfügung vor, mit der strenge Biosicherheitsmaßnahmen auch für Hobby- bzw. Kleinsthaltungen von Schweinen angeordnet werden können. „Auch ein Ausbruch in diesen kleinen Tierhaltungen hätte schwerwiegende Folgen. Deswegen werden wir bei einem Nachweis von ASP im Land auch hier strenge Schutzvorschriften erlassen, um die Tiere vor einer Ansteckung zu schützen“, sagte Habeck. So müssten unter anderem  beim Auftreten der ASP im Land auch solche Haltungen eingezäunt und das Futter so gelagert werden, dass es vor Wildschweinen sicher geschützt ist. Auch Vorschriften für Schutzkleidung und Reinigung und Desinfektion sind für den Seuchenfall geplant.

Beim ersten Ausbruch der ASP in einem Schweinebestand ist es zudem erforderlich, den betroffenen Schweinebestand schnell und tierschutzgerecht zu töten, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Hierfür wollen Land, Kreise und kreisfreie Städte und der Bauernverband gemeinsam einen Vorsorgevertrag mit einem Dienstleister schließen, um diese Aufgaben umfassend vorzubereiten und im Ausbruchsfall tierschutzgerecht zu bewältigen.

Zudem werden die Vorbereitungen getroffen, um im Krisenfall das bestehende Meldesystem für verendete Wildschweine zu erweitern sowie Wildsammelstellen einzurichten. Bereits in der Vergangenheit hatten Land und Kreise in Tierseuchenübungen für den Seuchenfall trainiert.

„Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest verlangen einen starken Schulterschluss von allen Beteiligten – Bund, Ländern und Kreisen und kreisfreien Städten, den Verbänden, den Tierhalterinnen und Tierhaltern und Jägern. Bereits jetzt laufen deshalb intensive Abstimmungen auf allen Ebenen. Wir haben bei der Geflügelpest bereits gesehen, wie enorm alle gefordert sind. Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest wird die Beanspruchung ungleich höher sein“, betonte Habeck.

In Schleswig-Holstein sind mehr als 2.000 Schweinehaltungen mit rund 1,5 Millionen Schweinen gemeldet. 47 Betriebe verfügen über eine Genehmigung für eine Freilandhaltung. Landesweit beträgt die Anzahl der Hobby- und Schweinekleinsthalter ca. 600. Alle Schweinehalter sind verpflichtet, ihre Tiere beim zuständigen Veterinäramt zu melden.
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