20.03.2015 | 14:44:00 | ID: 19977 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schmidt: Vorrang für aktive Landwirte auf dem Bodenmarkt

Berlin (agrar-PR) - Bei der Agrarministerkonferenz in Bad Homburg hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bodenmarktpolitik am heutigen Freitag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, die Situation auf dem Bodenmarkt zu analysieren, bodenmarktpolitische Zielvorstellungen zu entwickeln sowie Handlungsoptionen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise von Bund und Ländern zu erarbeiten.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bewertete den nun vorgelegten Abschlussbericht als gute Grundlage für die weitere Diskussion: „Der Boden ist das wirtschaftliche Fundament, auf dem unsere Bäuerinnen und Bauern arbeiten. Wir nehmen die Entwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt ernst und müssen unsere Politik darauf ausrichten, dass aktive Landwirte im Wettbewerb um landwirtschaftliche Nutzfläche auch künftig gute Chancen haben.“ Zu den wichtigsten Zielen einer zukunftsorientierten Bodenpolitik zählen laut Schmidt der Vorrang aktiver Landwirte auf dem Bodenmarkt, eine breite Eigentumsstreuung, eine Vermeidung marktbeherrschender Positionen auf regionalen Bodenmärkten, die Dämpfung spekulativer Tendenzen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt sowie die deutliche Reduzierung der Verluste an Agrarflächen.

„Um die Position der aktiven Bauern zu stärken, brauchen wir mehr Transparenz sowie einen flächendeckenden und konsequenten Vollzug des bestehenden landwirtschaftlichen Bodenrechts. Ich begrüße es sehr, dass einige Bundesländer darüber hinaus intensiv über die Anpassung des Bodenrechts an die erheblich veränderten Verhältnisse nachdenken“, sagte Schmidt. Zudem betonte der Bundesminister seine Sorge über den fortschreitenden Flächenverlust in der Landwirtschaft. „Die Unvermehrbarkeit des Bodens erfordert es, dem Verlust von Agrarflächen wirksam zu begegnen. Wir brauchen jeden Hektar für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen. Bund und Länder müssen sich daher mit gemeinsamer Kraft für den Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen weiterhin stark machen“, erklärte Schmidt.

Da sich die Agrarstruktur in den einzelnen Bundesländern stark unterscheidet, war es aus Sicht von Bundesminister Schmidt richtig, die Zuständigkeit für das Bodenrecht im Zuge der ersten Föderalismusreform an die Länder zu übertragen und so den Weg für regional angepasste Lösungen zu schaffen. „Die Länder haben die nötigen Instrumente an der Hand und sollten diese, wo Bedarf besteht, auch nutzen. Dabei können sie auf die Unterstützung des Bundes zählen. Wo der Bund aktiv werden kann, etwa im Bereich von Agrarstatistik und Flächenprivatisierung, werden auch wir Maßnahmen für einen transparenten und funktionierenden Bodenmarkt ergreifen“, sagte Schmidt.    Hintergrundinformation   Der deutliche Anstieg der Kauf- und Pachtpreise, der Einstieg außerlandwirtschaftlicher Investoren oder eine regional zunehmende Besitzkonzentration können die Agrarstruktur und die ländliche Entwicklung negativ beeinflussen.

Auch die sich fortsetzende Inanspruchnahme von Agrarflächen für andere Nutzungszwecke trägt zur Konkurrenz um Agrarflächen und damit zu Preissteigerungen bei. Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bodenmarktpolitik enthält mögliche Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten für bodenmarktpolitische Maßnahmen und ist damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern.   In der Arbeitsgruppe wurden zahlreiche Vorschläge für bodenmarktpolitische Maßnahmen geprüft. Diese betreffen in der Mehrheit das Bodenrecht, darüber hinaus aber auch weitere Bereiche mit Auswirkungen auf den Bodenmarkt, wie z. B. das Steuerrecht oder die Privatisierung der Treuhandflächen, sowie die Bereitstellung von Daten zum Geschehen auf den Bodenmärkten.

Trotz vieler Übereinstimmungen konnten sich die Länder nicht abschließend auf ein gemeinsames Maßnahmenbündel zur Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes verständigen. Das gilt zum Beispiel auch für den Vorschlag einer Genehmigungspflicht für die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz. Bundesminister Schmidt zeigte Verständnis dafür, dass sich die Länder angesichts der voneinander abweichenden agrarstrukturellen Situation unterschiedlich positionieren. Er appellierte jedoch an die Länder, ihrer Zuständigkeit und Verantwortung für die Beseitigung bestehender Defizite und möglicher Weiterentwicklungen des Bodenrechts nachzukommen. (BMEL)
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