Die Resultate der Schwermetallanalyse zeigen, dass
der PTWI für Blei, Cadmium und Quecksilber – mit Ausnahme bei einer
Probe – durch den Verzehr der untersuchten Proben nur geringfügig (bis
zu 8 %) ausgeschöpft wird.
Allerdings wurden im Rahmen der Untersuchung massive
Kennzeichnungsmängel bei zahlreichen Proben festgestellt:
Verbotene irreführende und verbotene krankheitsbezogene Angaben bzw.
Kennzeichnungsverstöße aufgrund der Nahrungsergänzungsmittel- und
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Die Untersuchung
verdeutlicht, dass Nahrungsergänzungsmittel auf Algenbasis aus
toxikologischer Sicht keine Gefahr in Bezug auf überhöhte
Schwermetallbelastung darstellen und bei Einhaltung der
Verzehrsempfehlung ohne Bedenken verzehrt werden können.
Zusammenfassung / Wichtige Hinweise für die Verbraucher/-innen
NEM auf Süßwasseralgenbasis sind hinsichtlich ihres Schwermetallgehaltes zumeist unbedenklich
Süßwasseralgen liefern in Relation zur Gesamtnahrungsaufnahme nur vergleichsweise geringe Nährstoffmengen
Algentabletten werden sehr häufig mit verbotenen,
irreführenden Angaben in den Verkehr gebracht (Angaben hinsichtlich
Entschlackung, Entgiftung und Schwermetallausleitung sind aufgrund
mangelnder wissenschaftlicher Daten kritisch zu hinterfragen).
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
NEM aus Meeresalgen (Braunalgen, Seetang) sollten
augrund des oft sehr hohen Jodgehaltes nur nach fachlicher Beratung
eingenommen werden (Ende / agrar-presseportal.de)