25.02.2015 | 18:15:00 | ID: 19788 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Stallpflicht für Geflügel in Schleswig- Holstein soll teilweise aufgehoben werden – Bislang kein Nachweis von Geflügelpest H5N8

Kiel (agrar-PR) -

Die Stallpflicht für Geflügel in Schleswig-Holstein soll an der Ostseeküste und an einer Reihe von Binnengewässern aufgehoben werden. Nur noch in Gebieten direkt an der Westküste, an der Elbmündung und an einigen großen Seen wird weiterhin ein Aufstallungsgebot gelten, um die Gefahr des Eintrags des Geflügelpest-Erregers H5N8 in Hausgeflügelbestände gering zu halten. Einen entsprechenden Erlass hat das Landwirtschaftsministerium heute den zuständigen Kreisveterinärbehörden übermittelt.

„Wir haben die vergangenen drei Monate ein intensives Wildvogelmonitoring durchgeführt und bislang zum Glück keinen Nachweis von H5N8 in Schleswig-Holstein gefunden. Außerdem beginnt der Frühjahrsvogelzug, so dass wir nun das Risikogebiet deutlich reduzieren können. Nur noch an den Hauptrastgebieten, an denen sich derzeit extrem viele Wildvögel aufhalten, gilt die Aufstallungspflicht fort“, sagte Staatssekretärin Silke Schneider heute (25. Februar 2015).

„Die Aufstallungspflicht ist auf der einen Seite eine Belastung für Betriebe und Tiere. Auf der anderen Seite müssen wir das Risiko, dass Geflügelpest-Erreger eingetragen werden, soweit wie möglich verringern. Vor diesem Hintergrund ist die Teilaufhebung der Stallpflicht ein angemessener Schritt.“ Die Lage werde laufend bewertet. Ziel sollte sein, sobald wie möglich ganz auf die Aufstallungspflicht zu verzichten.

Geflügelhalter müssen Sicherheitsmaßnahmen einhalten, Wildvogelmonitoring wird intensiv fortgeführt.

Änderungen in der Risikokulisse 

Eine Aufstallung ist weiterhin in folgenden Gebieten erforderlich:

-           Nordseeküstenstreifen sowie Elbe bis Hamburg (erste Koogreihe (bis zum 1. Sommerdeich)),

-           Europäische Vogelschutzgebiete Eider-Treene-Sorge und Haaler Au (zuzüglich eines ca. 500m breiten Streifens um die Gebiete);

-           folgende Stillgewässer zuzüglich eines ca. 500m breiten Streifensum die Gewässer:

Großer Plöner See, Selenter See, Schaalsee, Großer Ratzeburger See, Wittensee, Westensee

-           folgende Fließgewässer zuzüglich eines ca. 500m breiten Streifens beidseitig: Eidermündung bis Friedrichstadt soweit nicht im Nordseeküstenstreifen enthalten, Elbe siehe oben.

Die Kreisveterinärbehörden können den Abstand in diesen Gebieten je nach Lage vor Ort auch anpassen. In Regionen ohne Aufstallungspflicht können Kreise im Einzelfall auch Aufstallungen anordnen, sollten sie angesichts einer Risikobewertung vor Ort notwendig sein.

Hintergrund zum Wattenmeer als vogelreichstes Gebiet

Während die Verhältnisse an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste insgesamt mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sein dürften, stellt sich die Situation an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste anders dar. Das Wattenmeer mit seinen Vorländereien und den angrenzenden Kögen ist das vogelreichste Gebiet Europas. Allein der schleswig-holsteinische Teil des Wattenmeers wird im Frühjahr und Spätsommer von mehr als zwei Millionen Wat- und Wasservögeln aufgesucht, die an den arktischen Küsten brüten. So entspricht der Frühjahrsrastbestand der arktischen Ringelgans mit 55.000 bis 60.000 Exemplaren einem Viertel der etwa 245.000 Vögel umfassenden biogeographischen Population. Ähnliche Verhältnisse zeigen sich bei anderen Arten.

 

Auch auf den großen schleswig-holsteinischen Binnenseen sowie einigen Fließgewässern konzentrieren sich rastende und überwinternde Wasservögel in teilweise international bedeutenden Anzahlen.

Die Staatsekretärin rief alle Geflügelhalter dazu auf, streng auf die notwendigen Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

Für Freilandhaltungen gilt, dass die Tiere nur im Stall gefüttert werden dürfen, so dass Wildvögel keinen Kontakt zu den Futterstellen haben. Die Tränke muss ebenfalls vor Wildvögeln geschützt werden; Oberflächengewässer sollten nicht gleichzeitig für Wild- und Hausgeflügel zugänglich sein, Einstreu (Stroh), Futter und sonstige Gegenstände sollten geschützt vor Wildvögeln gelagert werden. Die Kreise werden gebeten, darauf zu achten, dass diese Maßnahmen eingehalten werden. Zudem werde das Wildvogelmonitoring intensiv fortgeführt, um das mögliche Risiko der Übertragung von hochpathogenen aviären Influenzaviren abschätzen zu können, betonte Silke Schneider

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