04.04.2016 | 18:35:00 | ID: 22122 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Statistiker befragen Anfang April alle Landwirtschaftsbetriebe

Schwerin (agrar-PR) -

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern verschickt in dieser Woche die Erhebungsunterlagen zur Agrarstrukturerhebung (ASE) 2016 an alle land-, forstwirtschaftlichen und Gartenbaubetriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dieser Statistik werden regionale, nationale und europäische Datenbedürfnisse der Wissenschaft, von Fachverbänden, agrarpolitischen Entscheidungsträgern, der Medien und des interessierten Bürgers erfüllt. 

Die Befragung, für die der Gesetzgeber eine Auskunftspflicht angeordnet hat, richtet sich an alle Betriebe, die bestimmte gesetzlich festgelegte Erfassungsgrenzen erreichen. Grundsätzlich betrifft das eine Flächenausstattung ab 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Übrige Erfassungsgrenzen beziehen sich auf bestimmte Mindesttierbestände bzw. Mindestflächen für Sonderkulturen. 

Selbstverständlich greift die amtliche Agrarstatistik, wo immer es möglich ist, zur Entlastung der Betriebe auf die Nutzung von Verwaltungsdaten zurück. Das sind Angaben zur Agrarförderung und zu den Rinderbeständen. 

Im allgemeinen Teil der Agrarstrukturerhebung werden Angaben zur Bodennutzung und zur Viehhaltung in allen Betrieben erhoben. Damit können nach mehrjähriger Pause - die letzte große Strukturerhebung war die Landwirtschaftszählung im Jahr 2010 - erstmals wieder agrarstrukturelle Basisdaten für untere regionale Ebenen erstellt werden. Erfragt werden dabei u. a. die Rechtsform, die Bodennutzung, die Viehhaltung und die ökologische Bewirtschaftung. 

Des Weiteren wurden mehr als 60 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern nach einem besonderen Stichprobenplan für den repräsentativen Teil der Agrarstrukturerhebung ausgewählt. Diese 3 200 Betriebe sind aufgefordert, zusätzlich zum Grundprogramm ein umfangreiches und überwiegend durch EU-Recht vorgegebenes Zusatzprogramm zu erfüllen. Das betrifft z. B. die Bodenbearbeitung und den Erosionsschutz, die Bewässerung, Eigentumsverhältnisse, Wirtschaftsdünger, den Haupt- und Nebenerwerb, Arbeitskräfte und Berufsausbildung. 

Mit nur wenigen Fragen werden die spezialisierten Forstbetriebe konfrontiert. Lediglich ihre Rechtsform und die Bodennutzung nach Hauptnutzungsarten haben sie anzugeben. 

Ein weiterer Schwerpunkt der Agrarstrukturerhebung 2016 liegt auf dem Gartenbau. Einige spezielle Fragestellungen richten sich ausschließlich an die Betriebe, die Gartengewächse anbauen. Diese Betriebe mit ihren verschiedenen Sparten werden um Angaben zu hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern, zum Energieverbrauch und zu den betrieblichen Einnahmen gebeten. In Ansätzen, d. h. erheblich weniger umfangreich, wird dabei an die letzte Gartenbauerhebung angeknüpft, die im Jahr 2005 stattfand. 

Neu ist, dass für die Agrarstrukturerhebung erstmals die Online-Meldepflicht gilt. Alle befragten Betriebe sollen auf diese Weise ihre Angaben per Online-Fragebogen an das Statistische Amt übermitteln. Dabei ist sich das Statistische Amt der Schwierigkeiten bewusst, die durch nicht flächendeckende so genannte Breitbandversorgung im ländlichen Raum die Online-Meldemöglichkeit der Betriebe beeinträchtigt. Hier stehen die Mitarbeiter des Statistischen Amtes für Rückfragen gerne zur Verfügung. 

Wenn die Daten aus dem Online-Fragebogen im Statistischen Amt eingegangen sind, werden sie zunächst auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin untersucht und Unklarheiten durch telefonische Rückfragen beim auskunftspflichtigen Betrieb geklärt. Ist die Erhebung abgeschlossen und sind alle Fehler und Unstimmigkeiten im Datenmaterial bereinigt, erstellen die statistischen Ämter aus den Erhebungsdaten Veröffentlichungstabellen. Die einzelbetrieblichen Angaben unterliegen dem Statistikgeheimnis; die dafür geltenden Geheimhaltungsvorschriften sind im Bundestatistikgesetz geregelt. So dürfen die gesammelten Daten nur für statistische Zwecke verwendet werden. Somit ist ihre Weitergabe an die Finanzverwaltung oder an Stellen, die Fördermittel bewilligen oder kontrollieren, ausgeschlossen. Auch dürfen die Betriebsadressen weder veröffentlicht noch Dritten überlassen werden. 

Erste Ergebnisse aus der Agrarstrukturerhebung 2016 werden Anfang 2017 anlässlich der Grünen Woche veröffentlicht. Ergebnisse für Deutschland nach Ländern publiziert das Statistische Bundesamt. Das Datenangebot der statistischen Ämter der Länder erstreckt sich von Landesdaten bis hin zu Regionaldaten, für Mecklenburg-Vorpommern wegen der großstrukturierten Landwirtschaft ausschließlich auf Kreisebene. (StatA-MV)

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