06.06.2016 | 08:05:00 | ID: 22417 | Ressort: Umwelt | Veranstaltungen

Wolfstagung in Schwerin - Backhaus: „bundesweites Vorgehen erforderlich“

Schwerin (agrar-PR) - „Akzeptanz, fundiertes Wissen und klare Entscheidungen sind wichtige Pfeiler für ein erfolgreiches Wolfmanagement“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus am Freitag auf der von ihm initiierten Wolfstagung im Schweriner Schloss vor rund 100 Teilnehmern.
„Dafür benötigen wir neben aktuellen statistischen Angaben zum Wolfsvorkommen einen noch intensiveren und länderübergreifenden Austausch zum Umgang mit dem Heimkehrer.“

Auch dürfe man sich nicht davor scheuen, ergebnisoffen über Obergrenzen zu sprechen, so der Minister, denn der Schutz der Bevölkerung habe oberste Priorität. In einem ersten Schritt forderte er den Bund dazu auf, klar zu definieren, ab wann ein „günstiger Erhaltungszustand“ dieser streng geschützten Art vorliegt.

Angesichts der absehbar dynamischen Entwicklung der Wolfsvorkommen verkündete der Minister offiziell, das ganze Land – mit Ausnahme von Rügen, Usedom, Poel und weiterer Ostseeinseln – zum Wolfsgebiet auszuweiten und somit eine Förderung von Präventionsmaßnahmen gemäß der Förderrichtlinie Wolf zu ermöglichen. Eine aktualisierte Karte werde noch im Juni auf der Homepage des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zum Download bereitgestellt.

Panik sei trotz der vorsorgenden Maßnahmen jedoch nicht geboten: „Bislang konnte in M-V bei keinem Tier eine Verhaltensauffälligkeit festgestellt werden.“ Das Land sei trotzdem für den „Ernstfall gewappnet“, so Dr. Backhaus. Schon jetzt könne der Wolf auf Grundlage bestehendes Rechts trotz seines internationalen Schutzstatus entnommen werden, sofern eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit besteht. Den Abschuss des Problemwolfes „Kurti“ in Niedersachsen bezeichnete er als „notwendig und alternativlos“.

„Mit dem ‚Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern‘, der von Landwirten, Jägern und Naturschützern gleichermaßen hoch anerkannt ist, haben wir bereits seit 2010 die Grundlage für praktikable Lösungsansätze zum Umgang mit dem Wolf geschaffen“, unterstrich der Minister. Auch wird in M-V seit 2011 eine aus Mitteln der obersten Jagdbehörde des Landes finanzierte Pilotstudie zur Telemetrie von Wölfen mittels GPS-GSM-Halsbandsendern durchgeführt. Im Oktober 2015 konnte erstmals ein männlicher Wolfswelpe aus dem Rudel in der Lübtheener Heide erfolgreich besendert werden. „Die Daten liefern wichtige Erkenntnisse zu Aktionsraumgrößen, Habitatnutzung, Schlafplätzen und Nahrungsspektrum von freilebenden Wölfen“, sagte er weiter.

Mit der 2013 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Präventions- bzw. Schadensausgleichsmaßnahmen werden Nutztierhalter auch finanziell unterstützt. So gewährt das Land im Falle von Rissvorfällen bei Haus- und Nutztieren zu 100% Zuwendungen bei realisiertem Grundschutz, wenn unverzüglich nach Feststellung des Schadens ein vom Land benannter Rissgutachter den Wolf als Schadensverursacher nicht ausschließen kann. Derzeit sind 12 Rissgutachter im Land im Einsatz. Auch werden die Anschaffung von Zäunen und Hütehunden bis zu 75% gefördert. Das LUNG hat darüber hinaus 80 Wolfbetreuer ausgebildet, die regelmäßig neu geschult werden und Hinweise auf den Wolf im Gelände dokumentieren.

Abschließend betonte der Minister, „dass es dringend notwendig ist, dass wir im Wolfsmanagement deutschlandweit einheitlich agieren.“ Auch der Bund müsse sich noch stärker in diesen Prozess einbringen. Die im Februar eingerichtete bundesweite Dokumentations- und Beratungsstelle in Görlitz wertete er als einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“.

Hintergrund

In Mecklenburg-Vorpommern wurden in 2015 13 Übergriffe registriert, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte oder nicht auszuschließen war. Dabei wurden 34 Nutztiere getötet und 16 Nutztiere verletzt, für den Schadensausgleich wurden knapp 11.000 € bereitgestellt. In 2016 wurden bislang 6 entsprechende Fälle dokumentiert, bei denen 22 Nutztiere getötet und 23 Nutztiere verletzt wurden. Gegenwärtig ist hierzulande von zwei etablierten Rudeln (Lübtheener Heide und Ueckermünder Heide) sowie von einem etablierten Einzelwolf in der Grenzregion zu Brandenburg (Kyritz-Ruppiner Heide) auszugehen.

In loser Abfolge kommt es zu weiteren Einzelsichtungen oder Hinweisen auf Wölfe außerhalb der bekannten Rudelterritorien. So wurden beispielsweise Anfang 2015 zwei Wölfe auf einem Feld südöstlich von Neustadt-Glewe (LK Ludwigslust-Parchim) gesichtet, im Frühjahr 2015 wurde ein Tier in der Region Darß und Zingstim Umfeld des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft gesehen und Anfang 2016 gelang ein Fotofallen-Nachweis bei Roggentin nördlich von Mirow.

Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass es sich dabei jeweils um wandernde Wölfe handelte. Auch verschiedene Hinweise aus der Nossentiner/Schwinzer Heide und aus der Grenzregion zu Schleswig-Holstein bei Langenlehsten/Leisterförde ergeben noch kein abgesichertes Bild im Sinne eines etablierten territorialen Vorkommens. (regierung-mv)
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