05.02.2018 | 18:10:00 | ID: 25102 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

2016 kaum veränderte Trinkwasser- und Abwassergebühren - aber große regionale Unterschiede in Sachsen

Kamenz (agrar-PR) -

Sächsische private Haushalte zahlten 2016 im Schnitt 1,90 Euro für einen Kubikmeter Trinkwasser, das waren 4 Cent weniger als 2014. Die Abwassergebühr, welche nach dem Wasserverbrauch bemessen wird, erhöhte sich im selben Zeitraum um 2 Cent und betrug durchschnittlich 2,32 Euro je Kubikmeter.

Regional betrachtet gab es hinsichtlich der Höhe der Wassergebühren und deren Entwicklung erhebliche Unterschiede. So schwankten die Trinkwassergebühren in den Kreisen und Kreisfreien Städten 2016 zwischen 1,57 Euro und 2,23 Euro je Kubikmeter. Die Veränderungen zum Jahr 2014 reichten dabei von einer Preissenkung um 52 Cent bis zu einer Erhöhung um 6 Cent je Kubikmeter. Ähnlich sah es bei den Abwassergebühren aus: hier reichte die Spanne von 1,45 Euro bis 2,94 Euro je Kubikmeter. Die preislichen Veränderungen zu 2014 bewegten sich zwischen einem Minus von 30 Cent und einem Plus von 28 Cent je Kubikmeter.

Die meisten Kreise und Kreisfreien Städte erheben über die Wassergebühren hinaus eine monatliche oder jährliche Grundgebühr für das Vorhalten der Versorgungsinfrastruktur (Bereitstellungs- oder Zählergebühr) sowie eine flächenabhängige Gebühr für Niederschlagswasser. So betrug 2016 in Sachsen die durchschnittliche jährliche Grundgebühr für das Trinkwasser 124,26 Euro und für das Abwasser 91,21 Euro. Die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter abflussrelevanter (überbauter und versiegelter) Fläche betrug 89 Cent. Auch bei den zusätzlich erhobenen Gebühren gab es bezogen auf die einzelnen Regionen große Unterschiede. So reichte die Gebührenspanne beim Trinkwasser von unter 100 Euro bis über 150 Euro im Jahr und beim Abwasser von über 60 Euro bis über 140 Euro. In den Kreisfreien Städten Chemnitz und Dresden wurden beim Abwasser keine Grundgebühren erhoben.

Hinweis: Alle Angaben wurden zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Erhebungsjahres erhoben. Einmalige Beiträge (z. B. Anschlussgebühren) sind nicht Gegenstand der Erhebung.

 

Auskunft erteilt: Annett Krüger, Tel.: 03578 33-3244

Daten sind für das Land Sachsen sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise erhältlich.

Weitergehende Veröffentlichungen: Statistischer Bericht: Q I 10 -3j/16 (erscheint in Kürze)

 

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