19.01.2022 | 16:17:00 | ID: 32103 | Ressort: Energie | Energiepolitik

BN stellt fünf Kernforderungen für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie vor

München (agrar-PR) - Ausbau der Windenergie in Bayern fast zum Erliegen gekommen. 10-H abschaffen, Regionalplanungen vorantreiben, einfache natur- und artenschutzrechtliche Vorgaben festlegen, Südquote erhöhen, Bürgerbeteiligung stärken.
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 sind in Bayern keine Genehmigungsanträge für neue Windkraftanlagen eingegangen! Der Ausbau der Windkraft in Bayern ist also faktisch tot. Für die Wiederbelebung des Ausbaus stellt der Bund Naturschutz fünf Kernforderungen vor.

Die wichtigste Forderung ist die Abschaffung der umstrittenen 10-H-Regel, die unter anderem dazu führt, dass Windkraftanlagen in schützenswerten Wäldern gebaut werden, was der BN ablehnt. „Pauschale Mindestabstandsregelungen zu Wohnbebauung führen weder zu mehr Naturschutz noch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner. „Das hat sogar die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft eingesehen und jüngst die Abschaffung der 10-H-Regel gefordert. Dass Ministerpräsident Markus Söder und die CSU-Landtagsfraktion sture Blockadepolitik betreiben und diese wohl auch vor Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verteidigen werden, ist ein Affront für alle Klimaschützer*innen. Den von uns erhofften Wettstreit zwischen Bayern und Berlin um den besten Klimaschutz kann es damit nicht geben. Für eine stabile und gleichzeitig nachhaltige Stromversorgung auch im Winter benötigen wir in Bayern einen starken Ausbau der Windkraft und das ist nur mit der Abschaffung von 10-H zu erreichen!“

An die Stelle der 10-H-Regel soll eine intelligente Regionalplanung treten, so eine weitere Forderung des BN. Diese muss zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie reservieren - in Einklang mit Mensch und Natur. Die Regionalpläne müssen den Windkraftausbau räumlich steuern und Konzentrationszonen ausweisen.

Der BN fordert zudem, dass die natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben und Regeln vereinheitlicht und transparenter werden. Michael Remy, BN-Energiereferent dazu: „Kriterien der Nachhaltigkeit, des Naturschutzes und des Immissionsschutzes dürfen beim Ausbau der Windenergie nicht unter die Räder kommen. Behörden, Unternehmen und die Zivilgesellschaft brauchen dabei aber klare Kriterien, wie die natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden können. Wenn diese Kriterien gleich in den Planungsverfahren berücksichtigt werden, lassen sich Verzögerungen durch langwierige Klageprozesse vermeiden. Die Auswirkungen auf Mensch und Natur können dabei von Anfang an auf ein Mindestmaß reduziert werden. Zum Beispiel durch eine automatisierte Abschaltungen zu Zeiten von Fledermausflügen oder eine videogesteuerte Abschaltung bei Vogelflug großer Tiere. Der BN distanziert sich daher ausdrücklich von Klagen im Deckmantel des Artenschutzes, die nur der Verhinderung von Windrädern dienen.“

Eine weitere zentrale Forderung ist die Erhöhung der so genannten Südquote. Hintergrund: Durch die Ausschreibungsverfahren werden windärmere Regionen im Süden Deutschlands benachteiligt, da Windanlagen dort weniger wirtschaftlich sind. Die Südquote reserviert derzeit 15 Prozent der Genehmigungen für Bayern und Baden-Württemberg, diese ist nach Meinung des BN aber nicht ausreichend und sollte auf 20 Prozent erhöht werden. Der Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Hof Wolfgang Degelmann unterstreicht in diesem Zusammenhang: „Wir brauchen die Windenergie flächendeckend in ganz Deutschland, vor allem auch, um den Strom regional verteilen zu können. Der Süden darf also nicht benachteiligt werden. Gerade das Flächenland Bayern bietet viel Potenzial. Eine Erhöhung der Quote wäre vor allen Dingen auch deshalb wichtig, weil es hier gehörigen Nachholbedarf beim Ausbau gibt!“ Die BN-Kreisgruppe Hof hat 1996 das erste Bürgerwindrad Bayerns in Sellanger errichtet.

Als fünfte Forderung möchte der BN, dass die Bürger*innen viel stärker an den Erneuerbaren beteiligt werden. Erwin Karg, 1. Bürgermeister der Gemeinde Fuchstal im Landkreis Landsberg, bestärkt in diesem Zusammenhang den Zuspruch der in der Bevölkerung für die Windkraft vorhanden ist. „Die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist da! Das zeigen auch die letzten Bürgerbegehren in Bayern, die alle positiv für die Windkraft geendet sind. Man muss die Bevölkerung nur mittels transparenter Planungsverfahren und der Möglichkeit der Bürger*innenbeteiligung an den Investitionen und Erträgen mit ins Boot holen. Windkraftanlagen können entweder kooperativ von Genossenschaften, Stadtwerken oder Eigentümergemeinschaften betrieben werden oder die anliegenden Kommunen müssen mittels einer Abgabe an den Gewinnen beteiligt werden. Auch der erzeugte Strom kann direkt vor Ort genutzt werden, ohne die Netze zu belasten. Hierfür muss die Bundesregierung die europäischen Regeln für die Erneuerbare Energiegesellschaften endlich umsetzen.“ Fuchstal ist diesbezüglich eine Vorzeigegemeinde, die eigene Windräder betreibt.


Die Kernforderungen zusammengefasst:

• Abschaffung 10-H-Regelung
• Schaffung von Regionalplanung für Windkraftvorranggebiete
• Schaffung von einheitlichen, transparenten und klaren Kriterien für den Natur- und Artenschutz
• Erhöhung der Südquote von 15 auf 20 Prozent für einen Ausbau der Windkraft auch in windärmeren Gebieten
• Umsetzung von Bürger*innenbeteiligung bei neuen Windkraftprojekten, finanzielle Beteiligung von Kommunen und Regelungen für erneuerbare Energiegesellschaften

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