03.02.2023 | 14:45:00 | ID: 35393 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus wehrt sich gegen Dünge-Kritik und sieht Berufsstand „mit im Boot“

Schwerin (agrar-PR) - Zu den Vorwürfen des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Düngelandesverordnung nimmt der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung:
„Die Debatte um die Düngelandesverordnung wurde von Anfang an emotional geführt. Das ist vollkommen nachvollziehbar, denn es geht nicht nur um wirtschaftliche Existenzen, sondern auch um die Versorgung der Gesellschaft mit gesunden und hochwertigen Lebensmitteln. Ich muss mich allerdings sehr wundern, dass immer wieder Unwahrheiten verbreitet werden, die jeglicher fachlicher Grundlage entbehren und nicht nur die Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskreditieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürgern falsch informieren und verunsichern.

Fakt ist, wir haben ein Problem mit Nitrat im Grundwasser und das weiß auch der Bauernverband. Selbst das vom Verband eigens in Auftrag gebene Gutachten weist für einen Großteil der mit Nitrat belasteten Grundwassermessstellen des Landes aus, dass die Zustromgebiete in den allermeisten Fällen zwischen 80 und 100 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Was gibt es da noch zu diskutieren? Wir müssen endlich ins Handeln kommen und zwar gemeinsam. Mir geht es dabei nicht um die Schuldfrage – das habe ich immer wieder betont. Denn wir alle profitieren von der harten Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte. Wir alle brauchen Lebensmittel zum Leben. Wir brauchen aber ebenso sauberes Wasser, gesunde Böden, reine Luft und intakte Naturlandschaften. Insofern liegt es für mich auf der Hand, dass wir zum Schutz des Klimas und unserer Umwelt gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das funktioniert eben nicht ohne Einschränkungen für alle Beteiligten.“

Einzelne in den Medien aufgegriffene Aussagen kommentiert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt wie folgt:

1)

„Knapp 200 Landwirte hatten vor allem die zugrunde gelegten Messstellen angezweifelt, gegen das Verfahren geklagt – und Recht bekommen.“

Das ist falsch: Das Urteil ist nicht wegen der zugrunde gelegten Messstellen gefällt worden: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald sah einen Verfahrensschritt bei der Gebietsausweisung nicht angewandt.

2)

„Die Bauern bringt vor allem das Ausweisungsverfahren für die Roten Gebiete auf die Palme. So waren binnen vier Jahren durch neue Bewertungsverfahren plötzlich einstige Rote Gebiete beispielsweise auf der Insel Poel und auf Rügen gänzlich aus der Liste der nitratbelasteten Regionen herausgefallen.“

Das ist falsch: Die Insel Poel war weder zur DüLVO 2019, 2020 noch 2022 rotes Gebiet. Fraglich ist, warum sich darüber beschwert wird, dass auf Rügen jetzt weniger Flächen rot sind. Die Messstellen-Neubauten im Bereich Trent und Poseritz haben zu einer deutlichen Verkleinerung der roten Gebiete geführt. Diese Entwicklung ist im Sinne der Landwirtinnen und Landwirte.

3)

„Dazu sollen beispielsweise mit Wasserversorgern Kooperationsvereinbarungen für mehr Trinkwasserschutz geschlossen und Felder in Trinkwasserschutzgebieten aus der intensiven Produktion genommen werden.“

„Die Düngeverordnung werde diesem Ziel aber nicht gerecht, kritisierte der Bauernpräsident.“

[…]

„Landwirte, die sich für den Trinkwasserschutz engagierten, müssten auch honoriert werden, forderte Kurreck.“

„Anreize und Motivation sind besser als Restriktionen und Bestrafung.“

Weder die Düngeverordnung noch die Düngelandesverordnung können diesem Ziel gerecht werden, da sie verpflichtende Instrumente mit Ge- und Verboten sind. Die Kooperationen sind freiwillig, können also nur über die Anforderungen der DüV und DüLVO hinausgehen. Die Herausnahme der intensiven Produktion in Trinkwasserschutzgebieten ist auch kein Gegenstand, der in der DüV und DüLVO geregelt werden kann.

Es geht zudem nicht nur um den Trinkwasserschutz (Schutzgut Mensch), sondern auch um das Schutzgut Umwelt, insbesondere die Eindämmung der Eutrophierung der Oberflächengewässer, die auch vom Grundwasser gespeist werden.

4)

„Sie sei vielmehr „ein Mittel zur Abstrafung von Landwirten, die das Pech haben, in bestimmten Regionen zu wirtschaften“.“

Das ist falsch: Die Gebietsausweisung der DüLVO 2022 beruht auf nachvollziehbaren Daten von 824 geeigneten Messstellen im Land, die in das in MV anwendbare und wissenschaftlich fundierte deterministische Berechnungsverfahren „Inverse Distance Weighting“ (IDW) zur Abgrenzung der zu den belasteten Messstellen gehörenden Flächen einfließen.

Es gibt auch nach Stand von Wissenschaft und Forschung keine Zweifel daran, dass die landwirtschaftliche Düngung Hauptursache für die Nitratbelastung der Gewässer ist.
Auch die Daten zur Emissionssituation in M-V bestätigen die hohen Nitrateinträge in die Gewässer.

5)

„Oft sei unklar, woher die Nitratbelastungen stammten.“ […]

„Vor allem sehen die Bauern das Verursacherprinzip in der neuen Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt.“

Die Debatte um die Verursachergerechtigkeit ist eine Scheindebatte, die zum einen darüber hinwegtäuscht, dass es um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung geht und die zum anderen suggeriert, dass die „wahren“ Verursacher wirklich ausgemacht werden könnten. Das ist mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge schlichtweg unmöglich. Auch wird dieses Prinzip bei der Gebietsfestlegung anhand der Nitratwerte im Grundwasser von der EU ganz klar abgelehnt. Sie hält allenfalls verursacherbezogene Ausnahmeregelungen bei den Maßnahmen, die in den mit Nitrat belasteten Gebieten gelten, für möglich. Allerdings lässt sie sich erst einmal nachweisen, dass die in Deutschland getroffenen Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer haben.
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