02.02.2023 | 12:08:00 | ID: 35381 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Fristverlängerung der Befragung zum Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz

Berlin (agrar-PR) - Das Interesse an der Befragung zu unlauteren Handelspraktiken ist groß. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft daran beteiligt.
Sie liefern mit ihren Antworten wichtige Hinweise für die Beurteilung, ob das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz die darin gesetzten Erwartungen erfüllt. Um allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen, wird die Frist zur Teilnahme um zwei Wochen verlängert:

Bis zum 17.02.2023 können nun die Fragen zur Anwendung unlauterer Handelspraktiken beantwortet werden.

Die Befragung ist weiterhin über die Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufrufbar:
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/agrarmaerkte/evaluierung-agrarolkg.html
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Pressemeldung Download: 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon:  +49  030  18529-0
Fax:  +49  030  18529-3179
E-Mail:  poststelle@bmel.bund.de
Web:  http://www.bmel.de
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