Berlin (agrar-PR) -
Das Interesse an der Befragung zu unlauteren Handelspraktiken ist groß. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft daran beteiligt. Sie liefern mit ihren Antworten wichtige Hinweise für die Beurteilung, ob das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz die darin gesetzten Erwartungen erfüllt. Um allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen, wird die Frist zur Teilnahme um zwei Wochen verlängert:
Bis zum 17.02.2023 können nun die Fragen zur Anwendung unlauterer Handelspraktiken beantwortet werden.
Die Befragung ist weiterhin über die Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufrufbar:
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/agrarmaerkte/evaluierung-agrarolkg.html