08.05.2018 | 19:35:00 | ID: 25369 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Gestiegene Waldbrandgefahr im Land: Unbedingt Hinweise beherzigen!

Schwerin (agrar-PR) -

Die sommerliche Witterung der letzten Tage hat zu einem Anstieg der Brandgefahr in den Wäldern des Landes geführt. In Vorpommern Greifswald herrscht seit dem 7. Mai hohe Waldbrandgefahr (Stufe 4), in allen anderen Landkreisen gelten die Waldbrandgefahrenstufen 2 (erhöhte Waldbrandgefahr) bzw. 3 (mittlere Gefahr).

Laut Prognose des Deutschen Wetterdienstes hält das sommerliche Wetter bis zum Donnerstag, dem 10. Mai, an. Im Feiertagsverlauf soll dann ein Tiefdruckausläufer mit Gewittern von Westen her bis Freitagabend nach Osten durchziehen. Es sind hierfür ausreichende Niederschläge vorhergesagt, die die Waldbrandgefahr auch im Osten des Landes deutlich minimieren sollen. Für das Wochenende wird wieder frühsommerliche Witterung mit etwas geringeren Tageshöchsttemperaturen erwartet. Auch das frische Mai Grün wird dann die Brandgefährdung weiter dämpfen.

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2 treten gestaffelte Maßnahmen zur Waldbrandüberwachung und -vorbeugung in Kraft: Beispielsweise werden Bereitschaftsdienste aktiviert, automatische Waldbrandfrüherkennungssysteme in Betrieb genommen die Öffentlichkeit verstärkt informiert. Sowohl Forstbehörden, amtliche und ehrenamtliche Brandschutzorgane als auch Waldbesitzer und -besucher können sich somit gut auf die jeweilige Waldbrandgefahr einstellen.

In diesem Jahr ist es bisher zu vier kleineren Waldbränden gekommen. 2017 gab es insgesamt sechs Waldbrände. „Damit wir auch in diesem Jahr möglichst wenig Waldbrände verzeichnen müssen, bitte ich Sie, folgende Hinweise zu beherzigen:“ appelliert der Minister:

  1. Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  2. Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  3. Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  4. Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  5. Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Weitere Informationen zum Waldbrandschutz sowie der konkreten lokalen Betroffenheit finden Sie auf der täglich aktuellen Internetseite der Landesforstanstalt M-V: http://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Waldbrandschutz/ (regierung-mv)

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
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