19.01.2019 | 18:05:00 | ID: 26885 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Höhere Förderung für Herdenschutz und verbesserter Schadensausgleich durch EU genehmigt

Dresden (agrar-PR) - Hundertprozentige Kostenübernahme ab sofort möglich
Ab sofort wird der Freistaat Sachsen für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen eine Förderung der vollen Kosten gewähren. Die Europäische Kommission hat hierfür die erforderliche Genehmigung erteilt. Bislang war die Förderung auf 80 Prozent der Nettokosten begrenzt. Bereits seit Dezember konnten wahlweise Anträge auf die erhöhte Förderung eingereicht werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU.

Auch sogenannte indirekte Kosten, die im Zusammenhang mit Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere entstehen, wie Tierarztkosten oder die Kosten für die Suche nach vermissten Tieren, können ab sofort zu einhundert Prozent ausgeglichen werden. Bislang war auch für diese Kosten nur ein Ausgleich von 80 Prozent möglich.

Der Freistaat Sachsen gehört neben Niedersachsen und Sachsen-Anhalt damit zu den ersten deutschen Bundesländern, in denen die erhöhte Förderung und der erweiterte Schadensausgleich angeboten werden kann.

„Die Unterstützung von Herdenschutzmaßnahmen und der Ausgleich von entstandenen Schäden sind zentrale Elemente, um die vielfältigen Konflikte, die mit der Rückkehr des Wolfes in der Kulturlandschaft verbunden sind, zu minimieren“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, den Weg für eine deutlich verbesserte Unterstützung der Tierhalter im Freistaat Sachsen frei zu machen.“

Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Detaillierte Informationen und Beratung zur Förderung erhalten Tierhalter bei den vom Freistaat Sachsen benannten Beauftragten für Herdenschutz, der Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie im Internet unter www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE. Zuständige Stelle für die Gewährung des Schadensausgleichs ist die Landesdirektion Sachsen.
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