24.01.2023 | 12:52:00 | ID: 35275 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Insekten-Proteine: Weitere Insekten in Lebensmitteln zugelassen

Brüssel (agrar-PR) - Ab heute dürfen in der EU Hausgrillen zu und in Lebensmitteln verarbeitet werden. Ihr Pulver kann dann beispielsweise in Backwaren oder Suppen eingesetzt werden. Ab Donnerstag kann dann auch der Getreideschimmelkäfer Lebensmitteln zugesetzt werden. Mehlwürmer und Wanderheuschrecken sind schon bereits seit einigen Monaten als ‚Novel Food‘ (neuartige Lebensmittel) auf dem Markt. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kommentiert:

„Die Ausweitung der Novel Food Verordnung auf Insekten ist ein positives Signal. Ich sehe v.a. für Futtermittel großes Potential bei den Insekten-Zusätzen. Insekten enthalten jede Menge Protein, Omega 3- und 6-Fettsäuren, sowie Spurenelemente und Mineralstoffe wie Magnesium und Phosphor. Bislang werden Haus- und Nutztiere v.a. mit Fischmehl und Sojaschrot gefüttert, mit den bekannten Begleiterscheinungen der Abholzung von Wäldern und Überfischung der Meere, Verlust der Artenvielfalt und hohem Pestizideinsatz.

Wirtschaftlich wird der Ausbau der Insektenproteine wohl davon abhängen, ob zur Fütterung der Insekten zukünftig einfach organische Abfälle wie Obst- und Gemüsereste verwendet werden können. Aktuell ist das aus hygienischen Gründen nicht möglich und das Insektenfutter vergleichsweise teuer.

Augenmerk muss darauf gelegt werden, dass die Insekten ohne Antibiotika, Hormone oder andere Chemikalien produziert werden. Dazu gibt es aktuell keine neutralen Kontrollergebnisse.

Der Bioverband Naturland hat eigene Richtlinien für die ökologische Insektenzucht festgelegt. Für die Fütterung gilt dort, dass in erster Linie ökologisch-pflanzliche Nebenprodukte und Reststoffe aus der ökologischen Produktion eingesetzt werden sollen. Dabei sollen keine Produkte verfüttert werden, die in direkter Konkurrenz zu Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr stehen.“

 Gesetzesvorlage: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0058&from=EN

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