01.12.2022 | 16:26:00 | ID: 34784 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Neuausweisung der „roten Gebiete“ – Novellierte Düngerechtsverordnung in Brandenburg tritt in Kraft

Potsdam (agrar-PR) - Am 1. Dezember tritt die novellierte Düngerechtsverordnung Brandenburg in Kraft. Damit werden die mit Nitrat belasteten Gebiete, so genannte „rote Gebiete“, neu ausgewiesen. In den Gebieten gelten besondere düngerechtliche Einschränkungen für die Landwirtschaft. Durch die Neuausweisung hat sich die Fläche der roten Gebiete gegenüber 2020 etwa verdreifacht.
Die Neuausweisung stellt die Umsetzung der im August 2022 novellierte Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes dar. Die EU-Kommission hatte die bisherige Methodik der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete als nicht mit EU-Recht vereinbar angesehen. Um Strafzahlungen abzuwenden, musste das Ausweisungsverfahren in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung vereinheitlicht werden. Die Ausweisung basiert auf den vorhandenen Belastungen in Boden und Grundwasser. Sie trifft keine Aussage über gegenwärtige Einträge, beispielsweise durch die Landwirtschaft.

In Brandenburg sind daher Flächen betroffen, deren Belastung auf zum Teil langjährige Einträge in der Vergangenheit zurückzuführen sind, deren Verursacher außerhalb der Landwirtschaft stammen oder die möglicherweise gar natürlichen Ursprungs sein könnten.

Die nun neu ausgewiesene Gebietskulisse in Brandenburg umfasst 72.861 Hektar und damit 5,6 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Durch die Ausweisung im Jahr 2020 lag die Flächengröße bei 23.026 Hektar und damit bei 1,8 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Nach der neuen Kulisse sind 639 landwirtschaftliche Betriebe betroffen, davon 523 Betriebe mit ausschließlich Ackerland. Zuvor, nach der letzten Ausweisung, waren es 268 landwirtschaftliche Betriebe, davon 236 Betriebe mit ausschließlich Ackerland.

Für die Ausweisung beziehungsweise die Regionalisierung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Brandenburg im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.452 Grundwassermessstellen (GWM) herangezogen. Davon lagen 1.181 Messstellen in Brandenburg, 271 Messstellen befanden sich in angrenzenden Bundesländern. Die Messstellen in angrenzenden Bundesländern wurden bei der Regionalisierung berücksichtigt. Für die Neuausweisung im Jahr 2022 wurden insgesamt 1.142 Grundwassermessstellen herangezogen, von denen 1.046 Messstellen in Brandenburg und 96 in angrenzenden Bundesländern liegen.

Die Anzahl der Grundwassermessstellen hat sich gegenüber der Gebietsausweisung 2020 verringert, da durch die Neufassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ die technischen Anforderungen an die Grundwassermessstellen erhöht wurden. Darüber hinaus wurden auch Messstellen, die zum Beispiel wegen Trockenfallen zwischenzeitlich nicht mehr funktionstüchtig sind, aus dem Messnetz entfernt. Bis Ende 2024 plant das Landesamt für Umwelt den Neubau von mindestens 50 Grundwassermessstellen.

Die Brandenburger Düngeverordnung findet man ab sofort unter https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=9846

Die ausgewiesenen Gebiete sind im Geobroker der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg LGB veröffentlicht: https://geobroker.geobasis-bb.de/
gbss.php?MODE=GetProductInformation&PRODUCTID=b1d65972-
6945-4e63-8c4f-f6b216849896

Auch im Digitalen Feldblockkataster WebOffice sind die Gebiete einsehbar: https://maps.brandenburg.de/WebOffice/synserver?project=DFBK_www_CORE&query=Suche_FB&keyname=E_25833.AGRAR_
DFBK_FB.FB_ID&keyvalue=DEBBLI0369305683
Pressekontakt
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