01.06.2023 | 16:07:00 | ID: 36477 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neue GAP: Förderung gut angenommen, Zurückhaltung bei Ökoregelungen

Berlin (agrar-PR) - Die jetzt vorliegenden Daten aus den Bundesländern Die vorliegenden Zahlen basieren größtenteils auf Antragsdaten mit Antragstellung bis einschließlich 15. Mai 2023, welche durch die Länder übermittelt wurden.
In einzelnen Ländern wurden auch nachgereichte Anträge bis zum 22. Mai berücksichtigt. Die Daten sind vorläufig, weil Anträge, die später eingingen, noch nicht berücksichtigt wurden. zeigen: Im ersten Jahr der neuen Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) haben die Landwirtinnen und Landwirte Zahlungen in ähnlicher Höhe beantragt wie in den Vorjahren. Zurückhaltender als erwartet fiel das Interesse an den sogenannten EcoSchemes („Ökoregelungen“), aus. Zu den Ökoregelungen, mit welchen die Höfe für Umweltleistungen honoriert werden, zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pestizide.

Die ersten beiden Jahre der neuen GAP gelten als „Lernphase“. Eine Zurückhaltung bei Neuerungen in der Agrarförderung ist daher nicht ungewöhnlich. Die Neuartigkeit der Ökoregelungen gepaart mit den stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ließ eine Zurückhaltung der Landwirtinnen und Landwirte erwarten.

Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund nun die vorliegenden Daten auswerten und diskutieren, welche Anpassungen an Ausgestaltung und Angebot der Ökoregelungen – möglicherweise auch kurzfristig – vorgenommen werden. Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es dabei, einerseits die vereinbarten Umweltambitionen in den nächsten Jahren vollumfänglich zu erreichen und andererseits die vollständige Mittelausschöpfung des GAP-Budgets weiterhin zu gewährleisten.

Nur mit nachhaltigerer Landwirtschaft gelingt es, Artenvielfalt und Klima zu schützen und zu stabilen Ökosystemen zu kommen. Beides ist Grundvoraussetzung, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft gute Erträge einfahren kann. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen für ihre Umweltleistungen honoriert werden. Die Ökoregelungen sind hier ein wichtiges Instrument, denen sich die Höfe bedienen können.

Für die nächste GAP-Periode nach 2027 ist es das Ziel des BMEL, die Agrarförderung noch stärker nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ auszurichten – um den Landwirtinnen und Landwirten eine verlässliche Perspektive zu bieten und die Landwirtschaft mit Blick auf den Schutz von Klima und Artenvielfalt zukunftsfest aufzustellen.

Hintergrund:
Für diese einjährig zu honorierenden Umweltmaßnahmen stehen ab 2023 pro Jahr ca. 1 Mrd. Euro z.B. für Blühstreifen, Brachen, extensives Grünland oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Die nachträglich von der EU-Kommission ermöglichte Aussetzung wichtiger Grundanforderungen zur Fruchtfolge und zu nichtproduktiven Flächen (v.a. Brachen, aber auch bestehende Hecken) in diesem Jahr, die zu inkohärenten Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte geführt hat, hat dies verstärkt: Wer an den Öko-Regelungen zu Brachen und Blühstreifen teilnehmen wollte, musste dennoch die Grundanforderung, zuerst 4 Prozent nichtproduktive Flächen zu erbringen, erfüllen. Das hat diese Öko-Regelungen, für die ein wesentlicher Anteil der Mittel vorgesehen war, äußerst unattraktiv gemacht.

Die nicht abgerufenen Mittel werden nun nach einem rechtlich vorgegebenem Verfahren verteilt: Zuerst greift die von der Bundesregierung für dieses Jahr ausnahmsweise erwirkte Flexibilität („Sicherheitsnetz“), wonach die unverbrauchten Mittel zuerst bis zu einem Höchstbetrag von 130 Prozent auf die Prämien der Ökoregelungen aufgeschlagen werden. Dadurch werden die als Ökoregelung beantragten Flächen deutlich höher honoriert. Dann noch verbleibende Mittel werden anderen Direktzahlungen (wie der Basisprämie oder der Junglandwirteförderung) zur Verfügung gestellt. Welche Prämien wie stark erhöht werden, lässt sich erst gegen Ende des Jahres sagen, wenn die vorliegenden endgültigen Antragszahlen vorliegen.

Den in diesem Jahr erhöhten Prämien steht gegenüber, dass – trotz höherer Flexibilität in den ersten beiden Jahren der GAP-Umsetzung [Lernphase] - in den Folgejahren Mittel aus anderen Direktzahlungen, insbesondere der Einkommensgrundstützung gekürzt und dem Ökoregelungs-Budget aufgeschlagen werden, um den EU-rechtlich vorgegebenen Budgetanteil zu erreichen. Es werden aber keine Mittel verfallen, d.h. das Deutschland zur Verfügung stehende GAP-Budget wird vollständig ausgeschöpft.

Ökoregelungen
Als freiwillige Maßnahmen können die Landwirtinnen und Landwirte an im Bundesrecht festgelegten Öko-Regelungen teilnehmen. Sie können etwa Blühflächen und Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen (über die Konditionalität hinaus) anlegen, vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte anbauen, ihr Dauergrünland mit näher umrissenen, extensiven Bewirtschaftung oder mit bestimmten Pflanzenarten pflegen. Dies wird finanziell entgolten. Die Landwirtinnen und Landwirte können auch Förderung erhalten, wenn sie auf Pflanzenschutzmittel verzichten, Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland beibehalten oder Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten einhalten.

Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).

Aus den Öko-Regelungen können die Landwirtinnen und Landwirte auswählen. Ferner sind die meisten Öko-Regelungen mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar. Bei bestimmten Kombinationen muss innerhalb der Förderung der 2. Säule allerdings ein Prämienabzug erfolgen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Die vorliegenden Zahlen basieren größtenteils auf Antragsdaten mit Antragstellung bis einschließlich 15. Mai 2023, welche durch die Länder übermittelt wurden. In einzelnen Ländern wurden auch nachgereichte Anträge bis zum 22. Mai berücksichtigt. Die Daten sind vorläufig, weil Anträge, die später eingingen, noch nicht berücksichtigt wurden.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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