18.12.2017 | 18:40:00 | ID: 24922 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Überweisung der EU-Direktzahlungen für Landwirte rechtzeitig vor dem Jahreswechsel

Wiesbaden (agrar-PR) - Priska Hinz: „Auch in 2017 hat Hessen seine Hausaufgaben gemacht und stellt die Überweisung der wichtigen Betriebsprämien sicher“
„Das zurückliegende Jahr hielt für die hessische Landwirtschaft Licht und Schatten bereit. Zwar haben sich die Preise für Getreide, Obst, Wein und Fleisch vergleichsweise erfreulich entwickelt oder aber sind auf gutem Niveau stabil geblieben. Allerdings hat das Wetter vielen Betrieben, gerade zum Jahresbeginn und während des nassen Sommers, teilweise für große Einbußen bei der Ernte gesorgt. Daher freue ich mich, den hessischen Landwirtinnen und Landwirten zum Abschluss des Jahres wieder eine gute Nachricht überbringen zu können. Wir haben es erneut geschafft, dass mehr als 20.000 Betrieben bis zum Jahreswechsel die landwirtschaftlichen Direktzahlungen von rund 218 Millionen Euro überwiesen werden“, sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

„Die Direktzahlungen sind für viele landwirtschaftlichen Betriebe ein wichtiger Einkommensbestandteil, den sie für eine verlässliche Jahresplanung benötigen“, so die Ministerin weiter. Wie auch im vergangenen Jahr hat Hessen sich entschieden, vom eigentlich vorgesehenen Auszahlungstermin abzuweichen und die Betriebsprämie vorzeitig auszuzahlen.

„Damit dies gelingt, wurden viele administrativen Hürden genommen und wir konnten alle relevanten Daten rechtzeitig der Bundeskasse melden. Von dort werden die Zahlungen an die Landwirte veranlasst. Dies sollte besten Falls noch vor Weihnachten auf jeden Fall aber noch vor dem neuen Jahr erledigt sein“, erläutere Hinz.

Besonders dankte die Landwirtschaftsministerin den Bediensteten der Bewilligungsstellen der Landratsämter und der WI-Bank für ihren Einsatz, da nur dadurch der ehrgeizige Terminplan eingehalten werden konnte.

Hintergrund:

Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen tragen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellen den Schwerpunkt der EU-Agrarförderung (1.Säule) dar. Sie werden flächenbezogen gewährt und sind grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt. Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen gliedern sich auf in Basisprämie, Greening-Prämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie sowie Kleinerzeugerregelung.

Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen ist die Erbringung von Umweltleistungen im Rahmen des sogenannten „Greening“. Zum Greening zählen die Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen, die Erhaltung von Dauergrünland sowie eine (Acker-)flächennutzung im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes auf ökologischen Vorrangflächen. Betriebe des ökologischen Landbaus, sowie Teilnehmer an der Kleinerzeugerregelung sind von den Greening-Verpflichtungen befreit.

Auf vier Landkreise  (Schwalm-Eder-Kreis, LK Waldeck-Frankenberg, LK Fulda und Vogelsbergkreis) entfallen allein rd. 35 % der Zahlungen.

58 % (126,7 Mio. €) der Direktzahlungen entfallen auf die Basisprämie,  30 % (66,4 Mio. €) auf die Greeningprämie, 9 % (20,3 Mio. €) auf die Umstellungsprämie und  1,5 % auf die Junglandwirteprämie (3,3 Mio. €).

1.557 Landwirte nehmen an der Kleinerzeugerregelung teil. Auf sie entfällt eine Beihilfesumme von 1,2 Mio. €.

2.062 Junglandwirte erhalten 30,1 Mio. € (davon 3,3 Mio. € Junglandwirteprämie). (umwelt-hessen)
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