17.04.2018 | 17:00:00 | ID: 25313 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Waldbrandgefahr wächst: Stufe 4 im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Schwerin (agrar-PR) -

„Die frühsommerliche Witterung der vergangenen Tage hat zu einem Anstieg der Brandgefahr in den Wäldern des Landes geführt“, warnt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Bis auf den Landkreis Vorpommern Rügen gilt in vielen Landkreisen derzeit die Waldbrandgefahrenstufe 2 für erhöhte Waldbrandgefahr; im Landkreis Mecklenburgischen Seenplatte gilt seit dem 11. April bereits die Stufe 3 (mittlere Gefahr) und im Landkreis Vorpommern-Greifswald sogar die Gefahrenstufe 4 (hohe Gefahr).

Unter dem für die kommenden Tage vorhergesagten Hochdruckeinfluss wird die Waldbrandgefahr weiter zunehmen.

Ab Waldbrandgefahrenstufe 2 treten gestaffelte Maßnahmen zur Waldbrandüberwachung und -vorbeugung in Kraft. Dazu gehören die Aktivierung von Bereitschaftsdiensten, der Betrieb der automatischen Waldbrandfrüherkennungssysteme und verstärkte Informationen der Öffentlichkeit. Forstbehörden, amtliche und ehrenamtliche Brandschutzorgane und Waldbesitzer und -besucher können sich so auf die jeweilige Waldbrandgefahr einstellen.

Waldbrände sind in diesem Jahr bisher nicht aufgetreten. Im vergangenen nassen Jahr ist es nur zu 6 kleineren Waldbränden gekommen, die rund 1.700 Quadratmeter Wald schädigten. „Dies ist der geringste Wert seit 1990“, kommentiert der Minister den günstigen Verlauf im Vorjahr. Damit das so bleibt, sollten Waldbesucher folgende Regeln einhalten:

  1. Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  2. Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  3. Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50 Metern ein!
  4. Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  5. Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
    Weitere Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz finden Sie auf der Internetseite der Landesforstanstalt M-V:  http://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Waldbrandschutz/ (regierung-mv)
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