01.10.2013 | 19:35:00 | ID: 16156 | Ressort: Energie | Energiepolitik

Bergrechtliche Verfahren: Energiewendeministerium wird Gemeinden früher beteiligen – Staatssekretärin Ingrid Nestle: „Angesichts der Sorge vieler vor Fracking setzen wir auf so viel Transparenz wie möglich“

Kiel (agrar-PR) -

Bei Anträgen auf Bergbauberechtigungen wird das schleswig-holsteinische Energiewende- und Umweltministerium die Gemeinden künftig früher beteiligen. Dies teilte Energiewendestaatssekretärin Ingrid Nestle heute (1. Oktober 2013) mit. „Angesichts der Diskussion um umwelttoxisches Fracking ist das Bedürfnis gewachsen, sich einbringen zu können. Deshalb sollen in Zukunft für sämtliche bergrechtlichen Verfahren die Kreise und die betroffenen Gemeinden über die Ämter beteiligt werden.

Damit können sich Gemeinden und Kreise umfassend über  die Anträge informieren.

 

Bergrechtliche Verfahren sind zweistufig: Zunächst müssen Unternehmen, die möglicherweise nach Erdöl oder Erdgas suchen wollen, eine Aufsuchungserlaubnis oder eine Bewilligung beantragen. Damit stecken sie einen Claim ab und sichern sich die Rechte für ein bestimmtes Gebiet. Mit der Erteilung solcher Bergbauberechtigungen wird keine Ölförderung oder gar Fracking erlaubt oder präjudiziert. Auf dieser ersten Verfahrensstufe wurden bislang lediglich die Kreise beteiligt.

 

Die zweite Stufe der bergrechtlichen Genehmigungsverfahren ist das Betriebsplanverfahren. Hier geht es darum, die tatsächliche Rohstoffaufsuchung oder -gewinnung zu beantragen und gegebenenfalls zu genehmigen. In dieser Phase wurden auch in der Vergangenheit Kreise und Gemeinden beteiligt.

 

Hintergrund

 

In Schleswig-Holstein wurden in diesem Jahr 8 bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse bzw. Bewilligungen erteilt, 8 weitere stehen derzeit zur Bescheidung aus. Anträge auf Frack-Maßnahmen liegen aber nicht vor.

 

Schleswig-Holsteins Landesregierung lehnt umwelttoxisches Fracking ab.

Deshalb wird sie im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Fracking zunächst ausschließen. Um Fracking dauerhaft zu untersagen, macht Schleswig-Holstein sich zudem für eine Änderung des Bundesbergrechts stark.

Einen entsprechenden Antrag hat die Landesregierung in den Bundesrat eingebracht.

 

 

 

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