24.02.2023 | 16:54:00 | ID: 35584 | Ressort: Energie | Energiepolitik

Energiewendeminister Goldschmidt zur neuen Festlegung der Höchstwerte für Biomasseanlagen

Kiel (agrar-PR) - Pressestatement von Energieminister Tobias Goldschmidt zur Festlegung der Höchstwerte für Biomasseanlagen durch die BNetzA
„Die Anhebung Höchstwerte für die Biomasseausschreibungen um 10 % ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass die Bundesnetzagentur ihren Handlungsspielraum genutzt hat.

Um der Branche neue Perspektiven zu gegeben, ist die Anhebung jedoch zu wenig: Die gestiegenen Erzeugungskosten werden durch die Erhöhung nicht ausreichend gedeckt. Das ist eine Ungleichbehandlung von Biomasseanlagen gegenüber PV und Windenergie.

Es ist deshalb erforderlich, dass mit einer Nachbesserung im EEG auch die Höchstwerte in den Biomasse-Ausschreibungen nach oben angepasst werden können, sonst droht eine weitere Unterzeichnung der Ausschreibungen. Und genau das können wir uns in der Energiekrise nicht erlauben: Bioenergie ist eine wichtige Säule für die Energiewende. Sie ist speicherfähig, bringt die Wärmewende voran und kann zum Klimaschutz in der Landwirtschaft beitragen.“

Hintergrund:
Mit dem EEG 2023 wurde der BNetzA die Kompetenz eingeräumt, die Höchstwerte für die Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und PV-Freiflächen und Gebäudeanlagen aufgrund gestiegener Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen sowie gestiegener Zinsen bei der Finanzierung um insgesamt 25 % anzuheben. Für Biogasanlagen wurde eine Anhebung des Höchstsatzes um 10% vorgesehen. Dieser beträgt nun für neue Biomasseanlagen 17,67 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh.
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Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
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