Bad Kreuznach (agrar-PR) - Dass eine hochentwickelte und überaus
leistungsfähige Volkswirtschaft wie die deutsche sichere und
bezahlbare Energie braucht, ist unbestritten. Für die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist ebenso unbestritten, dass
die Landwirtschaft, wie jeder andere Sektor unserer Volkswirtschaft,
Produktpreise braucht, die nicht nur die Produktionskosten decken,
sondern auch Gewinne erzielen lassen. Vor diesem Hintergrund, so Helmut
Steinhauer, Vorsitzender des Kammerausschusses Nachwachsende
Rohstoffe, bei der Biogastagung in Kaisersesch, müsse die Entwicklung
im Bereich Biogasanlagen in Rheinland-Pfalz betrachtet werden
Die
aktuelle Situation sei so, dass Marktleistungen nicht mehr die
Produktionskosten im Marktfruchtanbau und in der Viehhaltung decken,
Betriebe in Finanznöten stecken und vielfach in ihrer Existenz
gefährdet sind. Landwirtschaft, so Steinhauer, brauche daher
wirtschaftliche und langfrist planbare Produktionsalternativen, auch
im Bereich der Bioenergie, die zudem regionale Wertschöpfung bedeute.
Hier trage der Sektor Biogas durch den Anbau von Gärsubstraten in
hohem Maße zur Flächenbindung und Entlastung der Agrarmärkte bei. Der
Bioenergieanbau, der zudem wesentlich zur Reduzierung der Klimagase
beiträgt, müsse jedoch wirtschaftlich, ökologisch und
sozialverträglich sein. Gärsubstrate müssten daher mit dem Ziel
höchster Energieerträge von der Fläche, hohen Biogaserträgen sowie
günstiger Produktions- und Logistikkosten angebaut werden.
Investitionen im Bereich Biogas seitens der Landwirtschaft müssten
trotz etwas verbesserter Rahmenbedingungen des neuen EEG (Güllebonus,
hoher NawaRo-Bonus) vor dem Hintergrund der Standortfrage, der Kosten
und des Wirkungsgrads der Anlage, der Wärmenutzung, des
Arbeitszeitbedarfs und der Investitionskosten, die den Betrieb in
seiner Ausrichtung langfristig festlegen, kritisch geprüft werden.
Zudem sei zur Verhinderung negativer Auswirkungen auf den Pachtmarkt
eine ausreichende Flächenausstattung notwendig.
Beteiligungen an Großanlagen oder die
Lieferung von Gärsubstraten für solche Anlagen sind für die
Landwirtschaftskammer primär unter den Gesichtspunkten der
Rahmenbedingungen von Beteiligungsmodellen und Substratlieferverträgen
zu beurteilen. Zudem müssten solche Projekte in die Flächenpotenziale
und strukturellen Verhältnisse einer Region eingepasst werden.
Ansonsten seien die positiven Effekte für die Energie- und CO2-Bilanz
doch sehr fraglich. Die Landwirtschaftskammer gibt bei Realisierung
einer größeren Zahl von Großanlagen mit 1,5 bis 2,5 Leistung die
weitreichenden Folgen für Landwirtschaft und Agrarstruktur in den
kleinräumigen Regionen von Rheinland-Pfalz zu bedenken.
Flächenverbrauch, Pachtpreis, Fruchtfolge, Nährstoff-Humusbilanz,
Flächenstruktur, die Belastung von Feldwegen und Ortsdurchfahrten,
Energieeinsatz und CO2-Belastung oder die mögliche
Veränderung des Landschaftsbildes betrachtet die Kammer bei
Großanlagen als wesentliche Prüffaktoren. Die Landwirtschaft, so
Steinhauer abschließend, sollte sich der Entwicklung im Bereich Biogas
nicht verschließen, aber immer versuchen aktiv mitzugestalten und sich
dabei unternehmerisch verhalten.