Bonn (agrar-PR) - Biomasse muss, wenn sie ab dem 1. Januar 2011 im Kraftstoff- oder
Strombereich als Bioenergie eingesetzt werden soll, aus nachhaltigem
Anbau stammen. Jetzt hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) fünf Merkblätter veröffentlicht, in denen alles
Wichtige und Wissenswerte kurz zusammengefasst ist.
Die veröffentlichten Merkblätter zur nachhaltigen
Biomasseherstellung erläutern, wie von den Beteiligten der
Wertschöpfungskette der Nachweis der Nachhaltigkeit zu erbringen ist.
Dabei müssen alle Beteiligten im Bioenergiebereich die Richtlinie
2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren
Quellen und die in Deutschland erlassenen Nachhaltigkeitsverordnungen
für den Kraftstoff- und Strombereich einhalten.
Folgende fünf Merkblätter wurden bislang erstellt: Allgemeine
Informationen, Anbaubetriebe/Landwirtschaftliche Betriebe, Erste
Schnittstellen/Ersterfasser, Lieferanten und Letzte Schnittstellen. Sie
stellen eine Ergänzung zu dem umfassenden Leitfaden Nachhaltige
Biomasseherstellung, der bereits im Februar erschienen ist, dar. In
einem nächsten Schritt folgen in den kommenden Wochen noch Merkblätter
zur Reduzierung der Treibhausgase und für Anlagen- und Netzbetreiber.
Alle Dokumente werden im August auch auf englisch zur Verfügung
gestellt.
Zwei Zertifizierungssysteme und 18 Zertifizierungsstellen anerkannt
Die BLE hat bisher zwei Zertifizierungssysteme und 18
Zertifizierungsstellen anerkannt. Zertifizierungssysteme konkretisieren
als Ansprechpartner der Wirtschaftsbeteiligten die gesetzlichen
Vorgaben der nachhaltigen Biomasseherstellung. Zertifizierungsstellen
kontrollieren, ob die Wirtschaftsbeteiligten die
Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten.
Die aktuellen Merkblätter zum kostenlosen Herunterladen befinden sich im Internet unter
www.ble.de/biomasse (Rubrik Informationsmaterial).
Kontakt per E-Mail an:
nachhaltigkeit@ble.de