15.12.2010 | 11:02:00 | ID: 7351 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Einheitliche Vorgaben zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange beim Ausbau der Windenergie

Potsdam (agrar-PR) - Der Erlass zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Gestern hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) die Koalitionsfraktionen und das Kabinett über die Endfassung informiert. „Mit dem Erlass werden einheitliche Bewertungsmaßstäbe zur Beachtung des Naturschutzes und die Ziele beim Ausbau der Windenergie in Brandenburg festgeschrieben“, so Tack.

Seit 2003 werden einheitliche Vorgaben zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange beim Ausbau der Windenergie angewendet. „Das hat dazu beigetragen, dass Brandenburg in diesem Jahr den Leitstern für den Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien zum zweiten Mal im bundesweiten Vergleich erhalten hat“, sagt Tack. Mit dem neuen Erlass werden diese Kriterien angepasst, um sowohl dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Betroffenheit von Vogel- und Fledermausarten beim Ausbau der Windenergie Rechnung zu tragen, als auch die Ziele der Energiestrategie 2020 zu erreichen. Sie dienen in nicht unerheblichem Maß der Verfahrensbeschleunigung in immissionsschutzrechtlichen Verfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen.

Nach der Überarbeitung des Erlasses entfallen jetzt die Pufferzonen von 1000 Metern um Schutzgebiete, die Anzahl der zu beachtenden Vogelarten wurde reduziert und die Vorgaben zum Schutz von Fledermäusen wurden präzisiert. „Damit wird aus naturschutzfachlicher Sicht der Suchraum für potentielle Windeignungsgebiete in den Planungsregionen Brandenburgs deutlich vergrößert “, so die Ministerin.

Künftig werden im Einzelfall Windeignungsgebiete auch im Rahmen von gesamträumlichen Planungen in Schutzgebieten möglich sein. „Die Schutzgebiete sind das Rückgrat für den Naturtourismus und die Naherholung in Brandenburg. Eine Ausweisung von Windeignungsgebieten in diesen Gebieten wird in Randlagen oder bei bestehenden Vorbelastungen möglich sein, wenn kein Widerspruch zu den besonderen Schutzzwecken dieser Gebiete besteht“, erläutert die Umweltministerin.

Mit der Überarbeitung der naturschutzfachlichen Kriterien hat der Naturschutz einen wesentlichen Teil zum Abbau von Restriktionen für den weiteren Ausbau der Windenergie beigetragen. Damit sind jedoch noch lange nicht alle Restriktionen beseitigt, die den Ausbau der Windenergie in Brandenburg behindern. Auch bei der Ausweisung von Forstbereichen, der Überarbeitung landesplanerischer Kriterien und in der Regionalplanung seien jetzt die Akteure gefragt, ihren Beitrag zum Abbau von Restriktionen zu leisten. Hierzu hat laut Tack nicht zuletzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil zum Teilregionalplan „Windenergienutzung“ Havelland-Fläming wichtige Hinweise gegeben. (MUGV Brandenburg)
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