26.11.2009 | 00:00:00 | ID: 3849 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Für Regenerative Energien mit Vernunft und Augenmaß

Bad Kreuznach (agrar-PR) - Das Thema "Regenerative Energien und Folgen für Landwirtschaft und Agrar­struktur" wurde ganz bewusst als Schwerpunkthema des zweiten Tages der Vollversamm­lung 2009 der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gewählt. Die Landwirtschaft ist einer­seits von allen Formen der regenerativen Energien in irgendeiner Form betroffen, anderer­seits kann hier bei Investitionen der Landwirtschaft aber auch bei Einkommen Potenzial ent­wickelt und genutzt werden. Daher ist die Positionierung der Landwirtschaftskammer nicht immer einfach, wenngleich sie selbstverständlich ohne den geringsten Zweifel auch für den verstärkten Einsatz von regenerativen Energien ist, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Es gibt sechs grundsätzliche Formen der regenerativen Energien, die von der Vollversamm­lung mit unterschiedlicher Gewichtung thematisiert wurden:

1. Geothermie (hier nur Tiefengeothermie in der Südpfalz),
2. Windenergieanlagen (Repowering im Vordergrund),
3. Biogasanlagen (in der Diskussion: die zunehmende Differenzierung in landwirtschaftliche Anlagen und gewerbliche Anlagen mit dem enormen Flächenbedarf),
4. Fotovoltaik (z.Zt. Streitthema überhaupt, weil über die ausschließliche Einspeisevergütung für Ackerland falsche Akzente gesetzt werden),
5. Agroforstsysteme und Biomasse (direkte stoffliche Verwertung - Agroforstsysteme),
6. Wasserkraft wurde nicht behandelt (nur eine geringe Bedeutung in Rheinland-Pfalz und keine großen Ausbauperspektiven).

Zu den einzelnen Formen der regenerativen Energien:

1. Geothermie

Mögliche Standorte für Tiefen-Geothermie liegen ausschließlich in der Südpfalz. Die Un­ternehmen der Geothermiebranche suchen sich mehr oder weniger zufällig Standorte für Probebohrungen heraus. Sofern ein Standort als geeignet erscheint ist damit der Kraft­werkstandort bereits festgelegt. Die Anlagen liegen aber meist in einem Vorranggebiet Landwirtschaft inmitten von zufällig ausgewählten Flächen. Es ergibt sich somit zwangs­läufig eine Beeinträchtigung der Agrarstruktur, wobei auch die wegemäßige Erschließung meistens nicht gesichert ist. Abstände zu landwirtschaftlichen Aussiedlungen werden nicht beachtet. Es gibt mehr oder weniger einen Wildwuchs von Planungen in der Süd­pfalz, auf die die Landwirtschaft keinen Einfluss hat und die praktisch auf Zuruf der ge­wünschten Unternehmen genehmigt werden. Das Problem Erdbeben, möglicherweise verursacht durch Geothermiebohrungen, kann bei Beschäftigung mit den landwirtschaftli­chen Aspekten unbeachtet bleiben.

2.Windenergieanlagen

Es gibt derzeit fast 1000 Anlagen in Rheinland-Pfalz. Damit wird 7 % des Strombedarfs von Rheinland-Pfalz gedeckt. Die durchschnittliche Leistung liegt bereits bei über 1 Me­gawatt je Anlage. Es gibt starke Tendenzen des Repowerings, also des Ersetzens alter durch neue, leistungsfähigere Windenergieanlagen. Anlagen mit 30 Prozent mehr Höhe bringen den dreifachen Energiebetrag. Die landwirtschaftliche Betroffenheit ist wegen der geringen Flächeninanspruchnahme relativ gering, die Flächeneffizienz infolgedessen am größten. Wird das Repowering konsequent umgesetzt, kann bis zu einem Drittel des Strombedarfs durch Windenergieanlagen gedeckt werden. Die mit Winenergieanlagen verbundenen Bedenken bestehen eher in den Bereichen Fremdenverkehr, Landschafts­bild und Vogelflug. Die Landwirtschaft hat mit Windenergieanlagen die vergleichsweise eringsten Probleme.

3. Biogasanlagen

Ein eindeutiger Schwerpunkt liegt in der Eifel und hier im Kreis Bitburg Prüm. Dort steht die Hälfte aller Anlagen von Rheinland-Pfalz. Die Anlagen haben einen hohen Bedarf an Fläche zur stofflichen Versorgung (Bitburg Prüm 8500 ha gleich 10 Prozent der landwirt­schaftlichen Nutzfläche oder 25 Prozent  der Ackerfläche. Man unterscheidet landwirt­schaftliche Anlagen, die baurechtlich privilegiert sind (max. 0,5 MW) und Großanlagen. Die derzeit überwiegenden 100 Anlagen in Rheinland-Pfalz sind landwirtschaftliche Anla­gen. Weiter 30 landwirtschaftliche Anlagen sind derzeit geplant. Dazu kommen etwa zehn in Rheinland-Pfalz geplante Großanlagen. Die landwirtschaftlichen Anlagen be­trachtet die Landwirtschaftskammer als unproblematisch an, da die Landwirte deren Be­trieb sowohl arbeitswirtschaftlich als auch finanziell auf ihre betrieblichen Belange ab­stimmen. Großanlagen mit bis zu 2,5 Megawatt und dem Ziel der Gaseinspeisung ins öffentlich Netz werden dagegen kritisch gesehen. Der Flächenbedarf liegt bei rund 1.000 bis 1.500 ha je Anlage. Es werden Auswirkungen auf den Flächenverbrauch, den Pacht­preis, die Fruchtfolge und die Nährstoffbilanz und die Probleme durch die Logistik er­wartet. Dabei ist offen, wie eine Steuerung von Großanlagen vorgenommen werden kann, ob man z.B. einen Flächennachweis fordern soll und ob diese Steuerung über­haupt aus landwirtschaftlicher Sicht gewünscht ist.

4. Fotovoltaik

Hier gibt es derzeit die meisten Einwände und die kontroversesten Diskussionen. Fotovoltaikanlagen werden vordringlich auf ebenen Ackerflächen errichtet. Grundlage ist das EEG, das Solarstrom von ehemaligem Ackerland mit 35 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Eine Vergütung erfolgt dage­gen nicht auf Brachflächen und auch nicht auf Dauergrünland. Derzeit weisen nahezu  jede Woche Kommunen neue Bebauungspläne mit 10 bis 25 ha Fläche Fotovoltaikanlagen aus. Diese Flächen gehen der Landwirtschaft für 20 Jahre verloren. Die Landwirtschaftskammer hat sich vor einem Jahr in einem Positionspapier gegen die Flächeninanspruchnahme ausgesprochen, Kommunen fragen dieses Positionspapier nach. Offen ist derzeit noch die Frage, ob man eine Steuerung für Fotovoltaikanlagen durch großräumige Planungen vornehmen soll oder nicht. Eindeutig ist die Position der Landwirtschaftskammer, die Fotovoltaik wegen der hohen Subvention für am wenigsten nachhaltig erachtet.

5. Agroforstsysteme

Neben der normalen Biomasseproduktion gibt es auch neue Mischsysteme. Grünland plus Holzerzeugung oder Acker plus Holzerzeugung sind neue Formen einer Mischnut­zung. Deren Relevanz ist in Rheinland-Pfalz nicht sehr ausgeprägt, weil die hiesige Flä­chenstruktur recht klein ist. Allenfalls auf Grenzstandorten käme diese Nutzungsform in Frage. Die Frage derCharakteristik (Landwirtschaft oder Forstwirtschaft) ist noch nicht abschließend beantwortet. Auch die technische Umsetzung ist noch nicht ausgereift.

6. Wasserwirtschaft

Es gibt in Rheinland-Pfalz nur wenige Gewässer mit Wasserkraftanlagen, ein Ausbau­potenzial gibt es hier eher nicht, weil viele Gewässer in Zukunft auch eher in Hinblick auf die Durchgängigkeit entwickelt werden müssen.

Zusammenfassung
 
Die Landwirtschaft steht Vorhaben der Regenerativen Energien ausgesprochen offen ge­genüber. Es bedarf nur einer frühzeitigen Einbindung landwirtschaftlicher Gesichtspunkte und Aspekte bei der Planung. Dies gilt für Standorte (Geothermie, Windenergieanlagen, Bio­gas- und Fotovoltaikanlagen), aber auch für alle  mit den Formen Regenerativer Energien verbundenen Begleiterscheinungen. Insbesondere ist hier bei der Fotovoltaik der enorme Entzug von Flächen zu nennen, bei Biogasanlagen, wenn sie eine Größe von 1,5 bis 5 MW erreichen, der enorme Flächenbedarf und die sich daraus ergebenden logistischen Probleme in den überwiegend kleinstrukturierten Regionen.  

Derzeit gibt es Steuerungsmöglichkeiten lediglich bei Windenergieanlagen durch die Aus­weisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten. Alle anderen Formen der Rege­nerativen Energien entwickeln sich relativ planlos. Es ist nicht einfach, sich mit Steuerungs­instrumente aus Sicht der Landwirtschaft anzufreunden, da jede Steuerung auch eine Ver­hinderung an anderer Stelle ist und immer die Frage im Raum steht, ob man die richtigen Steuerungsinstrumtente gewählt hat. Außerdem sind möglicherweise Landwirte auch Inves­toren, und eine Steuerung könnte diesen landwirtschaftlichen Entwicklungstendenzen entge­gen stehen.

Es ist also offen, wie sich die Landwirtschaft und ihre Vertretungen künftig den Problemen stellen, die mit der fast ungehemmten Entwicklung von Vorhaben der regenerativen Energien verbunden sind. Zweifellos ist ein wichtiges Steuerungsinstrument die Einspeisevergütung nach dem EEG, denn gerade die Flächen in Anspruch nehmenden Vorhaben wie Fotovoltaik und gewerbliche Biogasanlagen sind gegenwärtig allein auf Grund der Subventionierung lukrativ. Die verträglichsten Entwicklungschancen aus Sicht der Landwirtschaft sind zweifel­los mit dem Repowering bestehender Windenergieanlagen verbunden.
Pressekontakt
Herr Frieder Zimmermann
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